Freitag, Januar 11, 2013

Multi Advisor Fund I GbR erstmals zur Rückzahlung von Einlagen verurteilt

Mit Urteil vom 28.11.2012 hat das Oberlandesgericht München die Multi Advisor Fund I GbR (MAF) verurteilt, einem im Jahr 2005 beigetretenen Gesellschafter die von ihm bis zur Kündigung gezahlten Einlagen in Form einer Einmalzahlung sowie acht weiteren Monatsraten zurückzuzahlen.


Das OLG München ist dabei der von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei "hünlein Rechtsanwälte" vertretenen Rechtsauffassung gefolgt, wonach die MAF einen sittenwidrigen Zweck verfolgt und deshalb der Gesellschaftsvertrag als  nichtig anzusehen ist. Das OLG hat deshalb festgestellt, dass die vom Kläger erbrachten Zahlungen vor diesem Hintergrund rechtsgrundlos erfolgten, sodass er die Zahlungen von der MAF zurückfordern kann. Da als Rechtsgrund für die Zahlungen des Klägers allein dessen Beitritt zur MAF in Betracht komme, die Gesellschaft jedoch auf einem sittenwidrigen Vertrag beruhe, könne auch der Beitritt des Klägers zur MAF keine Wirkung entfalten.

In diesem Zusammenhang hat OLG insbesondere auch festgestellt, dass der Vortrag der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei "hünlein Rechtsanwälte", wonach die MAF allein zu dem Zweck gegründet wurde, um allein ihren Gründern und den für sie verantwortlich Handelnden zu nutzen und die den Anlegern in Aussicht gestellten Gewinne von vornherein nicht beabsichtigt gewesen seien, von der MAF nicht widerlegt werden konnte. Im Gegenteil musste die MAF vor Gericht sogar einräumen, dass es ihr ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr möglich war, überhaupt noch Investitionen zu tätigen.

Dieses Urteil dürfte allen betroffenen Anlegern der MAF Hoffnung machen, und zwar sowohl im Hinblick auf die derzeit von der MAF gegen die Anleger bzw. (ehemalige) Gesellschafter geführten Prozesse (nach Angaben ihrer Anwälte ca. 2.000), als auch im Hinblick auf die Rückforderung bereits geleisteter Einlagen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11. Januar 2013 wieder. Eventuell spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen. 
klhünl

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