Wer glaubt, dass mit dem neuen Rundfunkbeitrag die Zeiten der Schnüffler an der Haustür vorbei sind, täuscht sich, sagt der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein (www.fachanwalt-hotline.eu ) e. V.
Wie BILD.de berichtet, wurden im Oktober 2012 sogar 400 zusätzliche Schnüffler eingestellt. Und die wollen sicher nicht Ihren Bildschirm putzen.
"Natürlich wird es auch in Zukunft Schnüffler geben, die für - oder im Auftrag des - ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ehemals GEZ) an Ihre Wohnungstür klopfen", sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ. In den Medien hieß es zunächst, dass es keine Beitragsermittler mehr geben werde. BILD.de will es besser wissen und beruft sich auf die Satzung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR). Dort heißt es im Paragraf 16, der die Übertragung einzelner Tätigkeiten auf Dritte regelt:
(1) Die Rundfunkanstalt oder die in § 2 genannte gemeinsame Stelle kann gemäß § 10 Abs. 7 Satz 2 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Satz 1 RBStV Dritte mit einzelnen Tätigkeiten bei der Durchführung des Beitragseinzugs, insbesondere mit der Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, mit der Feststellung beitragsrelevanter Tatsachen, mit der Einziehung oder mit Inkassomaßnahmen von Rundfunkbeiträgen einschließlich aller Neben foderungen beauftragen.
(2) Dritte nach Absatz 1 können insbesondere sein: Andere Rundfunkanstalten, Druckdienstleister, Telefoncallcenter, Datenerfassungs-, Datenträgervernichtungsunternehmen und Inkassounternehmen sowie Personen, die die Einhaltung der Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags überprüfen. Die Rundfunkanstalt darf ein Inkassounternehmen erst beauftragen, nachdem der geschuldete Betrag durch die hoheitliche Vollstreckung nicht oder nicht vollständig beigetrieben werden konnte.
Lassen Sie niemanden in Ihre Wohnung
Auch wenn ein Mitarbeiter an Ihre Wohnungstür klopft und Ihnen Fragen stellen will. Hereinlassen müssen Sie ihn nicht. Ihre Wohnung genießt verfassungsrechtlichen Schutz und das können Sie diesem Personenkreis auch mitteilen. "Und wenn jemand zu hartnäckig wird", sagt Horst Roosen, "so weisen Sie die Person darauf hin, dass Sie sich vorbehalten Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruchs zu erstatten, falls dennoch der Versuch unternommen wird, Ihre Wohnung, Ihr Grundstück oder Ihr Haus zu betreten."
Der Regionalfernsehsender main.tv hat in dieser Woche über den BSZ e.V. und seinen Kampf gegen die TV-"Steuer" berichtet. Hier geht es zum Nachrichtenstück.
Wer sich gegen die Zwangsgebühr wehren will und wissen möchte wofür sein Geld verschleudert wird, kann im Internet unter der Adresse http://url9.de/vMT unverbindlich und kostenlos ein Beitrittsformular zum BSZ e.V. Aktionsbündnis gegen die GEZ-Haushaltszwangsabgabe anfordern.
Oder per Telefon 06071- 9816810 Telefax 06071- 9816829.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Die Leser dieses Berichts sollten diesen so oft wie möglich kopieren und in ihrer persönlichen Umgebung publik machen. Denn jede Stimme gegen die neue Zwangsabgabe zählt und jeder kann durch die vorliegenden Informationen seinen Bekannten ebenfalls unnötige verfassungswidrige Gebühren ersparen.
Hier können Sie abstimmen ob Sie für oder gegen den neuen TV Zwangsbeitrag sind.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.01.2013 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
"Natürlich wird es auch in Zukunft Schnüffler geben, die für - oder im Auftrag des - ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ehemals GEZ) an Ihre Wohnungstür klopfen", sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ. In den Medien hieß es zunächst, dass es keine Beitragsermittler mehr geben werde. BILD.de will es besser wissen und beruft sich auf die Satzung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR). Dort heißt es im Paragraf 16, der die Übertragung einzelner Tätigkeiten auf Dritte regelt:
(1) Die Rundfunkanstalt oder die in § 2 genannte gemeinsame Stelle kann gemäß § 10 Abs. 7 Satz 2 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Satz 1 RBStV Dritte mit einzelnen Tätigkeiten bei der Durchführung des Beitragseinzugs, insbesondere mit der Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, mit der Feststellung beitragsrelevanter Tatsachen, mit der Einziehung oder mit Inkassomaßnahmen von Rundfunkbeiträgen einschließlich aller Neben foderungen beauftragen.
(2) Dritte nach Absatz 1 können insbesondere sein: Andere Rundfunkanstalten, Druckdienstleister, Telefoncallcenter, Datenerfassungs-, Datenträgervernichtungsunternehmen und Inkassounternehmen sowie Personen, die die Einhaltung der Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags überprüfen. Die Rundfunkanstalt darf ein Inkassounternehmen erst beauftragen, nachdem der geschuldete Betrag durch die hoheitliche Vollstreckung nicht oder nicht vollständig beigetrieben werden konnte.
Lassen Sie niemanden in Ihre Wohnung
Auch wenn ein Mitarbeiter an Ihre Wohnungstür klopft und Ihnen Fragen stellen will. Hereinlassen müssen Sie ihn nicht. Ihre Wohnung genießt verfassungsrechtlichen Schutz und das können Sie diesem Personenkreis auch mitteilen. "Und wenn jemand zu hartnäckig wird", sagt Horst Roosen, "so weisen Sie die Person darauf hin, dass Sie sich vorbehalten Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruchs zu erstatten, falls dennoch der Versuch unternommen wird, Ihre Wohnung, Ihr Grundstück oder Ihr Haus zu betreten."
Der Regionalfernsehsender main.tv hat in dieser Woche über den BSZ e.V. und seinen Kampf gegen die TV-"Steuer" berichtet. Hier geht es zum Nachrichtenstück.
Wer sich gegen die Zwangsgebühr wehren will und wissen möchte wofür sein Geld verschleudert wird, kann im Internet unter der Adresse http://url9.de/vMT unverbindlich und kostenlos ein Beitrittsformular zum BSZ e.V. Aktionsbündnis gegen die GEZ-Haushaltszwangsabgabe anfordern.
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Bildquelle: © Stefan Bayer
/ PIXELIO www.pixelio.de
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