Montag, Dezember 10, 2012

WHS Finanzberatung AG insolvent - Anleger sollten Schadensersatzansprüche prüfen lassen

Die WHS Finanzberatung AG ist pleite. Am 13.11.2012 wurde durch das Amtsgericht Chemnitz das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet. Für die von der Pleite betroffenen Anleger, die der WHS Finanzbera-tung AG Kapital zur Verfügung gestellt haben, stellen sich jetzt viele Fragen.


Insolvenz der WHS Finanzberatung AG

Die WHS Finanzberatung AG wurde 2001 gegründet. Die Gesellschaft hatte Ihren Geschäftssitz lange Zeit in Tübingen und zuletzt in Bisingen, ehe Anfang 2012 eine Sitzverlegung nach Plauen erfolgte. Geleitet wurde das Unternehmen durchgängig durch den Vorstand Heribert Schröck, dessen Initialen Eingang in die Firma der WHS Finanzberatung AG gefunden haben. Nunmehr hat das Amtsgericht Chemnitz am 13.11.2012 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WHS Finanzberatung AG eröffnet. Das Aktenzeichen des Insolvenzgerichts lautet 1118 IN 1946/12. Zum Insolvenzverwalter bestellt wurde Herr Rechtsanwalt Markus M. Merbecks aus der Kanzlei Handschumacher Krug Merbecks Rechtsanwälte in Chemnitz.

Was ist bei der Forderungsanmeldung zu beachten?

Der Insolvenzverwalter schickt den Betroffenen derzeit Informationen über die Verfahrenseröffnung sowie die Möglichkeit der Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle. Nach dem Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Chemnitz haben die Gläubiger bis zum 02.01.2013 die Möglichkeit zur Forderungsanmeldung. Eine Teilnahme am Insolvenzverfahren ist grundsätzlich zu empfehlen, auch wenn derzeit noch ungewiss ist, ob und in welcher Höhe die Betroffenen am Ende eine Zahlung aus der Insolvenzmasse der WHS Finanzberatung AG erhalten werden. Unter Umständen gelingt es dem Insolvenzverwalter, Vermögenswerte zur Insolvenzmasse zu ziehen, die zumindest eine quotale Zahlung an die Anleger erlauben.

Wer kann sich am Insolvenzverfahren beteiligen?

Anleger, die unmittelbar als stille Gesellschafter mit einer Einlage an der WHS Finanzberatung AG beteiligt sind, können ihre Forderungen aus dem Beteiligungsverhältnis zur Insolvenztabelle anmelden. Darüber hinaus können im Einzelfall auch Schadenersatzforderungen bestehen, die zur Forderungsanmeldung berechtigen. Solche Schadenersatzansprüche können sich beispielsweise aus fehlerhafter Anlageberatung und Vermittlung durch die WHS Finanzberatung AG bzw. durch die für diese handelnden Personen ergeben. Hierbei bedarf es aber stets einer Prüfung im Einzelfall.

Ist das eingelegte Kapital endgültig verloren?

Die Betroffenen fragen sich darüber hinaus zu Recht, ob ihre in die WHS Finanzberatung AG investierten bzw. über das Unternehmen anderweitig angelegten Ersparnisse endgültig verloren sind oder ob die Möglichkeit besteht, den eingetretenen Schaden unabhängig vom Ausgang des Insolvenzverfahrens ersetzt zu bekommen. Neben den gegen die WHS Finanzberatung AG gerichteten Ansprüchen bestehen möglicherweise auch Schadenersatzansprüche gegen Verantwortliche des Unternehmens. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn die von der WHS Finanzberatung AG emittierten stillen Gesellschaftsbeteiligungen als erlaubnispflichtige Bankgeschäfte (Einlagengeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KWG) zu qualifizieren sind. Eine Bankgenehmigung für das Betreiben des Einlagengeschäfts besaß die WHS Finanzberatung AG zu keinem Zeitpunkt.

Was ist jetzt zu tun?

Die von der Insolvenz der WHS Finanzberatung AG betroffenen Anleger, die sich nicht mit einem möglichen Verlust ihrer Ersparnisse abfinden möchten, sollten neben der Teilnahme am Insolvenzverfahren den Rat eines auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts einholen, um prüfen zu lassen, ob und welche Möglichkeiten der Schadenskompensation bestehen.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel
                  
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 10. Dezember 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

drhsthü

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