Nordcapital MS "Nordfalcon" Schiffsfonds - erst keine Ausschüttungen und nun vom Handel bei zweitmarkt.de Fondsbörse Deutschland ausgesetzt? Was folgt noch?
Der im Jahre 1997 platzierte Schiffsfonds MS
"NORDFALCON" ist scheinbar in Schwierigkeiten. Das Vollcontainerschiff
mit 27.000 tdw und 2105 TEU schüttet seit 2009 nicht mehr aus. Das Produkt des
NORDCAPITAL Emissionshaus GmbH & Cie KG scheint in der Krise zu sein. Was
können Anleger, deren Schiffsfonds von NORDKAPIAL betroffen ist, tun.
Die Handlungsmöglichkeiten liegen darin, von
einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht die Ansprüche auf
Schadenersatz wegen Beratungsfehlern zu prüfen. Die Anlageberatung bei
Schiffsfonds ließ oft zu wünschen übrig. Anleger in Schiffsfonds wurden nicht
über die erheblichen Risiken einer Schiffsbeteiligung ausreichend aufgeklart.
Oft wurden Schiffsfonds als sichere Geldanlage beworben und angepriesen. Auch
zur Altersversorgung sollte der Schiffsfonds geeignet sein. Dabei besteht bei Schiffsfonds das Risiko des
Totalverlusts oder auch der Nachschusspflicht, wenn es Ausschüttungen aus dem
Kapital und nicht aus Gewinnen gab.
Da die Gerichte oft die Verjährung die die
Information über schlechte Nachtrichten knüpfen, sollten sich Anleger bei einem
Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht über die Lage und die möglichen
Ansprüche informieren.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus
Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Schiffsfonds/ Nordcapital
MS "Nordfalcon" gegründet. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
Dieser Text gibt den Beitrag vom 01. 12. 2012
wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen
Beurteilung führen.
khste
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