Samstag, Dezember 01, 2012

Der im Jahre 1997 platzierte Schiffsfonds MS "NORDFALCON" ist scheinbar in Schwierigkeiten.


Nordcapital MS "Nordfalcon" Schiffsfonds - erst keine Ausschüttungen und nun vom Handel bei zweitmarkt.de Fondsbörse Deutschland ausgesetzt? Was folgt noch?

Der im Jahre 1997 platzierte Schiffsfonds MS "NORDFALCON" ist scheinbar in Schwierigkeiten. Das Vollcontainerschiff mit 27.000 tdw und 2105 TEU schüttet seit 2009 nicht mehr aus. Das Produkt des NORDCAPITAL Emissionshaus GmbH & Cie KG scheint in der Krise zu sein. Was können Anleger, deren Schiffsfonds von NORDKAPIAL betroffen ist, tun.

Die Handlungsmöglichkeiten liegen darin, von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht die Ansprüche auf Schadenersatz wegen Beratungsfehlern zu prüfen. Die Anlageberatung bei Schiffsfonds ließ oft zu wünschen übrig. Anleger in Schiffsfonds wurden nicht über die erheblichen Risiken einer Schiffsbeteiligung ausreichend aufgeklart. Oft wurden Schiffsfonds als sichere Geldanlage beworben und angepriesen. Auch zur Altersversorgung sollte der Schiffsfonds geeignet sein.  Dabei besteht bei Schiffsfonds das Risiko des Totalverlusts oder auch der Nachschusspflicht, wenn es Ausschüttungen aus dem Kapital und nicht aus Gewinnen gab.

Da die Gerichte oft die Verjährung die die Information über schlechte Nachtrichten knüpfen, sollten sich Anleger bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht über die Lage und die möglichen Ansprüche informieren.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Schiffsfonds/ Nordcapital MS "Nordfalcon"  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
 
Dieser Text gibt den Beitrag vom 01. 12. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
khste

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