Montag, Dezember 03, 2012

BKN biostrom: BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen! Nächste Gläubigerversammlung 11.01.2013

Nächste Gläubigerversammlung in Vechta am 11.01.2013. BSZ e.V.-Anwälte prüfen Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche! Geschädigte schließen sich dem BSZ e.V. an!


Zu der BKN biostrom AG soll eine weitere Gläubigerversammlung am 11.01.2013 um 9.30 Uhr vor dem Insolvenzgericht Vechta, Saal 131, stattfinden. Bereits am 09.11.2012  fand eine Gläubigerversammlung in Vechta statt, an der BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth Rechtsanwälte teil nahm. Hier wurde ein gemeinsamer Vertreter für die Anleihegläubiger bestellt.

Der Insolvenzverwalter machte Ausführungen zum Insolvenzverfahren und teilte den Anlegern mit, dass die Insolvenzquote voraussichtlich gering ausfallen wird, und somit im schlimmsten Fall bei 0 % liegen könnte, im besten Fall im niedrigen zweistelligen Bereich. Ausschlag gebend für die Insolvenz soll unter anderem die vorangegangene Insolvenz von acht Biogasgesellschaften sein.

Die Gläubigerversammlung zeigt, dass eine Schadenskompensation allein über das Insolvenzverfahren nicht möglich sein wird, daher sollten Anleger auch unbedingt mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen prüfen, BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: "Wir prüfen mögliche Schadensersatzansprüche gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen aus Prospekthaftung im engeren Sinne, es ist erstaunlich, dass das Unternehmen bereits ca. ein Jahr, nachdem die Anleihe emittiert wurde, wieder Insolvenz anmelden musste. Wir prüfen insbesondere mögliche Schadensersatzansprüche aus möglicherweise in Betracht kommender Prospekthaftung im engeren Sinne, hier sollten Geschädigte aber berücksichtigen, dass hier kurze Verjährungsfristen laufen. Ob das Sicherheitenkonzept ordnungsgemäß dargestellt wurde, halte ich für zweifelhaft" Ein schnelles Handeln ist daher empfehlenswert.

Auch prüfen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte gerade intensiv, ob das Rating, das von einer bekannten Ratingagentur zunächst mit BBB (und  somit im Investmentgrade) angegeben wurde, ordnungsgemäß war.
"Viele betroffene BKN-Anleger haben uns inzwischen geschildert, dass sie insbesondere aufgrund des dargestellten Sicherheitenkonzepts und des positiven Ratings Vertrauen in die Anleihe gefasst haben", so Dr. Späth.

Geschädigte BKN-Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft BKN biostrom anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810 
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                                 

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 03. Dezember 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drwsp

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