Zahlreiche Wohnungskäufer, Häuslebauer aber auch Kapitalanleger haben in den letzten Jahren mit Fremdwährungsdarlehen viel Geld verloren. Zunächst ist das Konzept eines Fremdwährungsdarlehens verlockend und unter Umständen auch lohnend. Zinssätze in manchen Fremdwährungen waren in der Vergangenheit nämlich meist bedeutend niedriger als in Deutschland. So konnten Haus oder Wohnungskäufer teilweise mit so genannten Yen-Darlehen zum Zinssatz bis zu 1,5 Prozent finanziert werden. Etwas teurer war ein Schweizer Frankenkredit.
Über zahlreiche
deutsche Banken, bis hin zur kleinsten Volksbank oder Sparkasse, konnten und
können heute noch Fremdwährungsdarlehen abgeschlossen werden. Das Konzept
hierbei war einfach: es wurde in allen Fällen ein starker beziehungsweise sogar
steigender Euro-Kurs den Kalkulationen zu Grunde gelegt. So wurde in
Berechnungen davon ausgegangen, dass alleine durch den Kursgewinn des Euro
gegenüber Schweizer Franken, Yen oder auch norwegische Krone die Darlehenssumme
sich quasi durch Wechselkursgewinne teilweise von alleine tilgt. Das hier ganz
erhebliche Risiko, dass es nicht zu Währungsgewinnen des Euro kommt
beziehungsweise dieser im Wert gegenüber der Fremdwährung fällt, wurde
regelmäßig ausgeblendet.
In der Zwischenzeit
werben manche Berater damit, dass durch die in den letzten Jahren eingetretene
Euroschwäche eine Erholung des Eurokurses sehr wahrscheinlich sei und gegenüber
der Fremdwährung steigt. Hierin liegt eine Spekulation auf einen steigenden
Euro.
Das
Wechselkursrisiko ist hierbei sehr erheblich. Dieses Risiko hat sich in der
Zwischenzeit für einige Betroffene leider schmerzhaft realisiert.
So haben Bauherren,
welche Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken aufgenommen haben (Gleiches
gilt in der Vergangenheit in ähnlicher Weise für Yen Darlehen) ganz erhebliche Verluste gemacht. Zu Beginn
des Jahrtausends haben auf diese Weise Bauherren und Anleger welche
Franken-Kredite aufgenommen haben nach Berechnungen der Zeitschrift Finanztest
unter Berücksichtigung des Währungsverlustes teilweise über 40 % (!) Zinsen pro
Jahr bezahlt.
In der Zwischenzeit
machen Bauherren und Kapitalanleger, welche Schweizer Franken Darlehen
aufgenommen haben, ebenfalls erhebliche Verluste, denn unter Berücksichtigung
des stark gefallenen Euro beziehungsweise stark gestiegenen Frankenkurses sind
die Eingangs versprochenen niedrigen Zinsen längst Makulatur.
Zu dem
Wechselkursrisiko kommt ein weiteres Risiko, nämlich möglicherweise steigende
Zinsen. Sehr häufig wurden diese Kredite nämlich mit variablen Zinssätzen
angeboten, welche regelmäßig die Geldmarktzinsen angepasst werden.
Die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte und Fachanwälte Widmaier und Seelig weisen zudem darauf
hin, dass in der Praxis häufig Fremdwährungskredite im Verbund mit
Aktienfondsparplänen oder fondsgebundenen Lebens- bzw. Rentenversicherungen
angeboten werden. Darüber hinaus sind auch heute noch Bauherren und
Wohnungskäufer bevorzugte Zielgruppe von Beratern welche Fremdwährungskredite
anpreisen.
Dass die solche
Kredite vergebenden Banken die Risiken von Fremdwährungskrediten genau kennen,
zeigt sich alleine schon deshalb, als sie zur Absicherung Sicherheiten fordern,
welche die an sich üblichen Sicherheiten bei weitem übersteigen. In der
Vergangenheit mussten Kreditnehmer teils Sicherheiten welche die Darlehenssumme
um bis zu 20 % überstiegen, stellen.
Auch droht das
Risiko, dass im Falle eines erheblichen Anstiegs der Fremdwährung die Bank den
Kredit sogar aufkündigt und fällig stellt.
In der Praxis wurde
auf diese Risiken häufig gar nicht oder nur sehr einschränkend hingewiesen.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wären Berater
beziehungsweise beratende Banken zwingend dazu verpflichtet sämtliche Risiken
ausdrücklich und verständlich dem Kunden gegenüber offen zulegen. Hat die Bank
beziehungsweise der Berater nicht auf die erheblichen Kursschwankungsrisiken,
stark steigende Zinsen, beziehungsweise das Risiko einer Kreditkündigung
hingewiesen, kann diese zum Ersatz aller Entstandenen Schäden verpflichtet
sein.
Betroffene sollten
angesichts drohender Verjährungsfristen (die regelmäßige Verjährung beträgt
drei Jahre ab Kenntnis vom Schaden) nicht zögern ihre Ansprüche von einem
spezialisierten Rechtsanwalt und Fachanwalt für Banken und Kapitalmarktrecht
prüfen zu lassen.
- Für die Prüfung von Ansprüchen aus Fremdwährungskrediten durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Fremdwährungskredite" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaftbeizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein
e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Axel
Widmaier
Dieser Text gibt den Beitrag vom 24. November 2012
wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
wise
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