Samstag, November 24, 2012

Fremdwährungskredite als tickende Zeitbombe oder als Ruin des Bauherren


Zahlreiche Wohnungskäufer, Häuslebauer aber auch Kapitalanleger haben in den letzten Jahren mit Fremdwährungsdarlehen viel Geld verloren. Zunächst ist das Konzept eines Fremdwährungsdarlehens verlockend und unter Umständen auch lohnend. Zinssätze in manchen Fremdwährungen waren in der Vergangenheit nämlich meist bedeutend niedriger als in Deutschland. So konnten Haus oder Wohnungskäufer teilweise mit so genannten Yen-Darlehen zum Zinssatz bis zu 1,5 Prozent finanziert werden. Etwas teurer war ein Schweizer Frankenkredit.


Über zahlreiche deutsche Banken, bis hin zur kleinsten Volksbank oder Sparkasse, konnten und können heute noch Fremdwährungsdarlehen abgeschlossen werden. Das Konzept hierbei war einfach: es wurde in allen Fällen ein starker beziehungsweise sogar steigender Euro-Kurs den Kalkulationen zu Grunde gelegt. So wurde in Berechnungen davon ausgegangen, dass alleine durch den Kursgewinn des Euro gegenüber Schweizer Franken, Yen oder auch norwegische Krone die Darlehenssumme sich quasi durch Wechselkursgewinne teilweise von alleine tilgt. Das hier ganz erhebliche Risiko, dass es nicht zu Währungsgewinnen des Euro kommt beziehungsweise dieser im Wert gegenüber der Fremdwährung fällt, wurde regelmäßig ausgeblendet.

In der Zwischenzeit werben manche Berater damit, dass durch die in den letzten Jahren eingetretene Euroschwäche eine Erholung des Eurokurses sehr wahrscheinlich sei und gegenüber der Fremdwährung steigt. Hierin liegt eine Spekulation auf einen steigenden Euro.

Das Wechselkursrisiko ist hierbei sehr erheblich. Dieses Risiko hat sich in der Zwischenzeit für einige Betroffene leider schmerzhaft realisiert.

So haben Bauherren, welche Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken aufgenommen haben (Gleiches gilt in der Vergangenheit in ähnlicher Weise für Yen Darlehen)  ganz erhebliche Verluste gemacht. Zu Beginn des Jahrtausends haben auf diese Weise Bauherren und Anleger welche Franken-Kredite aufgenommen haben nach Berechnungen der Zeitschrift Finanztest unter Berücksichtigung des Währungsverlustes teilweise über 40 % (!) Zinsen pro Jahr bezahlt. 

In der Zwischenzeit machen Bauherren und Kapitalanleger, welche Schweizer Franken Darlehen aufgenommen haben, ebenfalls erhebliche Verluste, denn unter Berücksichtigung des stark gefallenen Euro beziehungsweise stark gestiegenen Frankenkurses sind die Eingangs versprochenen niedrigen Zinsen längst Makulatur.

Zu dem Wechselkursrisiko kommt ein weiteres Risiko, nämlich möglicherweise steigende Zinsen. Sehr häufig wurden diese Kredite nämlich mit variablen Zinssätzen angeboten, welche regelmäßig die Geldmarktzinsen angepasst werden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte und Fachanwälte Widmaier und Seelig weisen zudem darauf hin, dass in der Praxis häufig Fremdwährungskredite im Verbund mit Aktienfondsparplänen oder fondsgebundenen Lebens- bzw. Rentenversicherungen angeboten werden. Darüber hinaus sind auch heute noch Bauherren und Wohnungskäufer bevorzugte Zielgruppe von Beratern welche Fremdwährungskredite anpreisen.

Dass die solche Kredite vergebenden Banken die Risiken von Fremdwährungskrediten genau kennen, zeigt sich alleine schon deshalb, als sie zur Absicherung Sicherheiten fordern, welche die an sich üblichen Sicherheiten bei weitem übersteigen. In der Vergangenheit mussten Kreditnehmer teils Sicherheiten welche die Darlehenssumme um bis zu 20 % überstiegen, stellen.

Auch droht das Risiko, dass im Falle eines erheblichen Anstiegs der Fremdwährung die Bank den Kredit sogar aufkündigt und fällig stellt.

In der Praxis wurde auf diese Risiken häufig gar nicht oder nur sehr einschränkend hingewiesen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wären Berater beziehungsweise beratende Banken zwingend dazu verpflichtet sämtliche Risiken ausdrücklich und verständlich dem Kunden gegenüber offen zulegen. Hat die Bank beziehungsweise der Berater nicht auf die erheblichen Kursschwankungsrisiken, stark steigende Zinsen, beziehungsweise das Risiko einer Kreditkündigung hingewiesen, kann diese zum Ersatz aller Entstandenen Schäden verpflichtet sein.

Betroffene sollten angesichts drohender Verjährungsfristen (die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre ab Kenntnis vom Schaden) nicht zögern ihre Ansprüche von einem spezialisierten Rechtsanwalt und Fachanwalt für Banken und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.

  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Fremdwährungskrediten durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Fremdwährungskredite" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaftbeizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Axel Widmaier

Dieser Text gibt den Beitrag vom 24. November 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
wise

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