Mit Rundschreiben vom 14.11.2012 wurden Anleger des Fonds Hellespont Tatina KG von der SAG Unternehmensbeteiligungsgesellschaft MT Tatina mbH auf die derzeit bestehenden finanziellen Probleme des gesamten Fonds aufmerksam gemacht.
Der im Jahre 2004 aufgelegte Schiffsfonds investierte in einen sogenannten Aframax Tanker. Ursprünglich bestand bezüglich des Fonds ein Unterchartervertrag mit der japanischen Rederei The Sanko Steamship. Die japanische Rederei ist zwischenzeitlich insolvent.
Die Einnahmensituation der KG hat sich in Folge weiterer gesunkener Charterraten gegenüber dem vergangen Sommer erneut verschlechtert. Derzeit können durch den Betrieb des Schiffes nur noch die Betriebskosten und teilweise ein Teil der Zinsen der laufenden Schiffsfondsfinanzierung gezahlt werden. Eine Tilgung ist auf der Grundlage der derzeitigen Einnahmen nicht möglich.
Die Anleger des Fonds werden vor de Wahl gestellt, hier ca. 15 % des bereits eingesetzten Kapitals freiwillig als eine Art Kapitalerhöhung zu zahlen und dies im Wege eines Gesellschafterbeschlusses zu realisieren, oder aber gegen eine Kapitalerhöhung zu stimmen, mit der Folge, dass ein Zwangsverkauf und die Insolvenz nahe zu unausweichlich wären. Ein Zwangsverkauf des Schiffes hätte bei der jetzigen Marktsituation zur Folge, dass die bisher geleisteten Ausschüttungen und Auszahlungen durch den Insolvenzverwalter zurückgefordert werden würden. Gleichfalls würde der Verlust des gesamten verbleibenden Eigenkapitals Folge dieser Maßnahme sein. Hinzu kämen weitere Belastungen durch Versteuerung etwaiger Veräußerungs- bzw. Liquidationsgewinne und Verlust.
Die Ausgangslage des Fonds ist derzeit wenig erfolgversprechend. Wurde im Rahmen des Prospektes von Einnahmen in Höhe von 21.500 Dollar pro Tag gesprochen, fährt das Schiff derzeit nur ca. 9.500 Dollar pro Tag ein. Dies reicht zur Deckung der Schiffsbetriebskosten und zur Bedienung der Zinsen bei den laufenden Darlehen.
Auch kann hier nicht unerwähnt bleiben, dass auch ein "Notverkauf" nicht dazu führen würde, dass das eingesetzte Kapital wenigstens teilweise an die Anleger zurückgezahlt werden könnte. Grund hierfür ist, dass auch der sogenannte "Secondhandmarkt für Schiffe" regelrecht eingebrochen ist. Im Falle eines Notverkaufs würde das Schiff derzeit ca. 9 Millionen Dollar einbringen. Der aktuelle Schrottwert des Schiffes dürfte bei ca. 6,5 Millionen $ liegen.
Sollte die Schiffsfahrtgesellschaft Insolvenz anmelden, droht den Anlegern einer Rückforderung von Ausschüttungen in Höhe von bis zu 34 %!.
Es wird daher seitens der Treuhand bzw. Schiffsfahrgesellschaft angeraten, der Kapitalerhöhung in Höhe von ca. 15 % zuzustimmen. Es wird aber auch klar dargestellt, dass die Aufnahme von weiterem Fremdkapital derzeit ausgeschlossen ist, so dass das nötige Kapital nur seitens der Anleger erbracht werden kann. Die Entscheidung hierüber, d. h. über die Aufbringung von 15 % des Eigenkapitals, überlässt die Treuhand bzw. Schiffsfahrgesellschaft der Gesellschafterversammlung. Im Rahmen der Gesellschafterversammlung sollen die einzelnen Gesellschafter dann über das "Schicksal" des Fonds entscheiden. Die außerordentliche Gesellschafterversammlung ist für den 07. Dezember 2012 anberaumt.
Sollte das angekündigte Sanierungskonzept scheitern, wird die Schiffsfahrgesellschaft wohl kurzfristig Insolvenz anmelden müssen. Dies würde für die Gesellschafter und Anleger einen sicheren Totalverlust bedeuten. Auch wäre mit der Rückforderung bereits geleistete Ausschüttungen von ca. 16,8 % bis hin zu 34 % zu rechnen.
Als wesentlicher Vorteil einer Kapitalerhöhung bzw. eines Zahlungsbetrages in Höhe von 15 % gegenüber der Gesellschaft wird aufgeführt, dass diese Summe in wesentlichen Teilen zur Schuldentilgung verwandt werden würde. Auch wird in Aussicht gestellt, dass sich der Markt für die Charterraten in 2013 zumindest ein wenig erholen wird und somit die Liquiditätslage des Fonds nach Erhöhung des Kapitals um 15 % für ein weiteres Jahr gesichert wäre.
Sollten Anleger und Gesellschafter durch diese negativen Mitteilungen verunsichert sein, ist dringend anzuraten, die gesamte Angelegenheit von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.
Insoweit könnte vor Stattfinden der Gesellschafterversammlung am 07.12.2012 im Einzelfall geprüft werden, ob möglicherweise im Hinblick auf die Vermittlung und Beratung beim Erwerb der Schiffsfondsbeteiligung einer Falschberatung gegeben war. Oft wurden derartige Beteiligungen auch als Teil der Altersvorsorge bzw. zur Altersvorsorge geeignet angeboten. Dies ist auf Grund des unternehmerischen Charakters einer KG-Beteiligung nicht per se der Fall, d. h. derartige Beteiligungen beinhalten zu hohe Risiken um für eine Altersvorsorge geeignet sein.
Hinzu kommt auch, dass Anleger immer wieder berichten, im Rahmen der Beratung mitgeteilt zu haben, über das eingesetzte Kapital nach einer gewiesen Zeit verfügen zu können. Hierbei handelt es sich aber um eine KG-Beteiligung, welche eine frühzeitige Verfügungsmöglichkeit über das eingesetzte Kapital ausschließt. Teilweise laufen Schiffsfondsbeteiligungen über 10 bis 15 Jahre. Hinzu kommt auch, dass auf das durch den der Totalverlustrisiko, eine frühzeitige Befriedung der finanzierenden Banken und insbesondere aber auch auf die Rückforderungsmöglichkeit des Insolvenzverwalters bezüglich der bereits geleisteten Ausschüttungen, nur am Rande oder überhaupt nicht hingewiesen wurde.
Nunmehr realisiert sich genau dieses Risiko, wie das Schreiben der Treuhand und Schiffsfahrtgesellschaft vom 14.11.2012 deutlich zeigt. Die Anleger und Gesellschafter werden vor die Wahl gestellt, entweder die Insolvenz hinnehmen zu müssen oder aber entsprechend 15 % Eigenkapital einzuzahlen. Andernfalls würde sich das Risiko § 172 Abs. 4 HGB in Form einer Rückforderung von Ausschüttungen realisieren, welches zum bestehenden Totalverlust noch hinzukäme.
Auch gilt es vor der bevorstehenden Gesellschafterversammlung am 07.12.2012 die Interessen der Gesellschafter zu bündeln. Möglicherweise kann hier in Form eines Antrags durch eine Mehrheit von Gesellschaftern eine anderweitige Lösung in Erwägung gezogen werden bzw. geprüft werden. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn sich genügend Anleger finden, um mindestens 25 % der Stimmen zu vertreten.
Es bestehen daher gute Gründe, der Interessengemeinschaft des BSZ e. V. Schiffsfonds/"Hellespont Tatina KG/S" beizutreten um hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
Dieser Text gibt den Beitrag vom 26. 11. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
aw
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