Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. verzeichnet in letzter Zeit immer wieder Anfragen von geschädigten Kapitalanlegern, die von Firmen kontaktiert wurden welche deren scheinbar wertlosen Beteiligungen bzw. Aktien kaufen wollen.
Die Masche, bekannt unter dem Namen „Recovery Room
Operation“, Menschen die bereits anderen
Betrügern zum Opfer gefallen sind, ein zweites Mal über den Tisch zu ziehen ist
nicht neu. Der Kontakt erfolgt in der Regel via e-Mail oder Telefon. Es wird
Hilfe angeboten das verlorene Geld gegen eine Gebühr zurückzuholen oder die
Aktien bzw. Beteiligungen aufzukaufen.
Die Betrüger sitzen meist in kurzfristig angemieteten Büros.
Sie sind darauf geschult, bereits betrogene Personen zu neuen Investments zu
überreden. Die am Telefon genannten Namen sind meist falsch. Spätestens nach 2
Monaten ist das Büro wieder leer und die Masche wird an anderer Stelle
fortgesetzt. Dieser kriminellen
Vorgehensweise liegt die aus den USA stammende Erkenntnis zugrunde, dass ein
Anleger trotz erlittenem Totalverlust zu einem erneuten Investment überredet
werden kann. Das Opfer wird nicht selten bis zum totalen Ruin ausgenommen.
Mit den Adressen von geschädigten Anlegern wird aus diesem
Grunde ein reger Handel betrieben. Von diesen Machenschaften ahnt der Anleger
natürlich nichts. Er ist dann in der Regel auch angenehm überrascht,
wenn er von einem angeblichen Broker einen Anruf erhält, der ihm ein nicht
abzulehnendes Angebot zu unterbereiten hat. Dann wird gelogen und getäuscht,
dass sich die Balken biegen: Da ist von einer geplanten feindlichen Übernahme
des betreffende Unternehmens die Rede. Dadurch ergebe sich nun die einmalige
Chance einen weit über dem Kurs der Aktie liegenden Preis zu erzielen. Oder aber es wir der Tausch der Aktien
angeboten, meist gegen solche bekannter Gesellschaften. Dieser Deal wir mit
Steuerabschreibung erklärt.
Bei Annahme des verlockend klingenden Angebots fordert der
Anrufer einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises als Sicherheit auf ein
Bankkonto einzuzahlen. Nach Durchführung des Geschäfts soll die
Sicherheitsleistung zurückgezahlt werden. Das Geld ist natürlich weg und eine
Rückführung in der Regel nicht mehr möglich.
Es wäre besser gewesen wenn sich der Anleger zunächst einmal
die Frage gestellt hätte, warum sollte jemand versuchen, ihm zu helfen, indem erhebliche
Beträge für wertlose Firmenbeteiligungen gezahlt werden sollen? Da hilft auch
im Nachhinein die Feststellung, dass der Anrufer einen so sympathischen und
fachkundigen Eindruck gemacht hat nicht mehr weiter.
Man sollte nie vergessen, dass sich hinter jeder Geldanlage
eine Betrügerei verbergen kann. Daran ändert auch nichts wenn sich der Anbieter
eventuell der werblichen Unterstützung durch
Prominente aus Politik und Wirtschaft bedient. Diese prominenten Köpfe
und deren im Anlageprospekt abgedruckten „Anlage-Lyrik“ buhlen nur um das
Vertrauen der Anleger. Die Herrschaften die hier ihre Stimme –natürlich gegen
Honorar- hergeben, haften den Anlegern für eventuell später eintretende Schäden
natürlich nicht. Daher ist diese „vertrauensbildende Maßnahme“ gleichzusetzen
mit der Werbung für Tütensuppen oder Gummibärchen.
Die Angst vor der Altersarmut wird von vielen
„Finanzberatern“ massiv zur Neukundenwerbung genutzt. Gerne bietet man da eine
kostenlose Rentenberechnung an. Sie soll die Deckungslücke offen legen, für
welche eine private Altersversorgung notwendig ist. Natürlich hat der Berater
das passende Angebot in seinem Aktenköfferchen parat.
Als Anleger sollte man sich nie unter Zeitdruck setzen lassen. Stattdessen gilt es die eigene Gier im Zaum zu halten und zunächst einmal alle Details sorgfältig zu prüfen. Der beste Schutz: Misstrauen!
Betroffene Anleger können sich jederzeit einer BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.06.2012 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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