Bei der Sanierung der Schiffe des Hannover Leasing Fonds Nr. 177 sind weitere Schwierigkeiten aufgetaucht. Bereits im Jahre 2009 wurde versucht, die erst Mitte 2007 in Betrieb genommenen Fondsschiffe MS Papenburg und MS Lauenburg zu sanieren. Nunmehr geriet die MS Lauenburg abermals in finanziell kritisches Fahrwasser, wie die Hannover Leasing in einem Schreiben kürzlich mitteilte. Auch für die MS Papenburg liegt nur für einen begrenzten Zeitraum eine gesicherte Zahlungsfähigkeit vor.
Dies bedeutet, beide Schiffe benötigen Kapital, das
wahrscheinlich abermals von den Anlegern geleistet werden soll. Ohne
Kapitalzufuhr könnte im schlimmsten Fall sogar eine Insolvenz bevorstehen.
Anleger sind daher bei dieser Anlage vor Verlusten nicht
gefeit. Trotzdem stehen die Betroffenen aber nicht chancenlos dar. Dies gilt
insbesondere dann, wenn die Anleger die Kapitalanlage auf Beratung hin erworben
haben und ihnen die Risiken nicht oder nicht vollständig veranschaulicht
wurden. Die Geschädigten können dann versuchen, den ihnen entstandenen Schaden
zu begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater bzw. die
Anlageberatungsgesellschaft oder die beratende Bank verfolgen, so Rechtsanwalt und
BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz der bereits zahlreiche
Schiffsfonds-Geschädigte vertritt. Anlageberatern kommen nach der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations-
und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen
Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, z.B. über
Verlustrisiken bis hin zu einem Totalverlust und über die fehlende bzw.
eingeschränkte Handelbarkeit aufklären müssen. Eine Hinweispflicht auf die versteckten
Provisionen (kick-backs) bejaht der Bundesgerichtshof grundsätzlich in den
Fällen, in denen die Beratung von einem Mitarbeiter einer Bank durchgeführt
wird.
Kommen die Berater den Hinweispflichten nicht oder nur
eingeschränkt nach, machen sie sich bzw. die Institute, für die sie auftreten,
nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich
schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht
nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages
beanspruchen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte
Alternativanlage geltend machen.
BSZ e.V. Vertrauensanwalt Kainz empfiehlt daher allen Betroffenen, die
sich falsch beraten fühlen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.
Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds/ Hannover Leasing Fonds Nr. 177 " anzuschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 05. Juni 2012
wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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