Wie die Anleger der „MS Stadt Lübeck“ mit Schreiben vom 221. Mai 2012 informiert wurden, hat die Gesellschaft Insolvenz angemeldet. Bei diesem Fonds handelt es sich um einen im Jahre 2004/2005 von der König& Cie platzierten Schiffsfonds. Es sind hier 235 Anleger betroffen.
Der Antrag wurde bereits am 16.April 2012 gestellt. Für
zahlreiche Anleger dürfte dies nunmehr der Totalverlust der Einlage bzw. Anlage
bedeuten. Zur Begründung wurde angeführt, dass die Verhandlungen mit den Banken
nicht erfolgreich verlaufen sind. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens scheint
recht sicher zu sein, d.h. es ist noch ausreichend Vermögen vorhanden, dass
Insolvenzverfahren abzudecken. In diesem Zusammenhang wurde auch für die
Komplementärin, die „Verwaltung Thien+Heyenga Reederei GmbH“ ein
Insolvenzantrag gestellt. Hintergrund dürfte die Haftbarkeit der Komplementärin
für Gesellschaftsschulden sein.
Für zahlreiche Anleger scheint daher der Totalverlust
vorprogrammiert zu sein. Und dies, nachdem das gesamte Konzept bereits in 2009
schon einmal fast gescheitert wäre, nachdem die Anleger zu Sanierungsbeiträgen
aufgefordert und verpflichtet wurden. Nunmehr drohen den Anlegern auch noch
Rückzahlungsansprüche des Insolvenzverwalters, nämlich für die Ausschüttungen,
welche nicht von Gewinnen der Gesellschaft gedeckt waren.
Für Anleger besteht aber ungeachtet der Insolvenz die
Möglichkeit, die Vermittlungsgesellschaften/Vermittler und Berater, aber auch
die Banken, welche teilweise die Beteiligungen an Anleger vermittelt haben,
wegen einer fehlerhaften Anlageberatung in Anspruch zu nehmen. Dies
insbesondere, wenn die Beratung nicht anleger- und anlagegerecht stattgefunden
hat, z.B. wenn die Beteiligung als „sichere Altersvorsorge“ oder als „sichere
Beteiligung“ vermittelt wurde und nicht auf das Risiko des Totalverlustes
hingewiesen wurde.
Auch kam es einigen Anlegern darauf an, über die angelegte
Summe zu verfügen. Derartige Beteiligungen sehen aber weder einen frühzeitigen
Verkauf, noch eine Verfügbarkeit der Einlage vor. Die Anteile können vielmehr
nur mit hohen Verlusten verkauft werden. Verschwiegen wurde oft auch, dass im
Falle eine Insolvenz auch mit erheblichen Nachzahlungen zu rechnen ist.
Hat eine Bank vermittelt bzw. beraten, ist diese dazu
verpflichtet, über erhaltene Rückvergütungen oder Provisionen aufzuklären
(“Kick-Back“). Dies könnte zu Schadenersatzansprüchen für Anleger führen. Es bestehen daher gute Gründe, der
Interessengemeinschaft des BSZ e.V. Schiffsfonds/„MS Stadt Lübeck“ beizutreten.
Betroffene Anleger welche sich an dem Schiffsfonds/„MS Stadt
Lübeck“ beteiligt haben und vermuten, schlecht oder gar falsch beraten worden
zu sein, stehen die BSZ e.V. Vertrauensanwälte für eine erste Einschätzung
ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten für die Geltendmachung von Schadenersatz
gerne zur Verfügung.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Schiffsfonds/„MS Stadt Lübeck“ anschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 25. Mai 2012
wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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