Montag, April 23, 2012

Was muss ich tun, damit meine spanischen Kunden ihre Rechnungen begleichen?




Diese Frage stellen sich immer mehr deutsche Unternehmer. Sie schauen außerdem auf die äußerst negativen Nachrichten, die aus Spanien täglich in der Presse erscheinen und ihre Hoffnung, diese Rechnungen endlich bezahlt zu bekommen, sinkt weiter.



Jeder kennt die leeren Versprechungen. So heißt es immer seitens der Kunden, dass man zahlen wird und sich nur etwas gedulden müsse, da die Situation zurzeit nicht die Beste sei. Doch es ändert sich nichts und die Rechnungen bleiben Monate unbezahlt. Aus diesem Grunde hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Spanien-Inkasso initiiert.



Zunächst muss ein Anwalt eingeschaltet werden rät der BSZ e.V. Das steigert den Druck auf den Schuldner gewaltig. Das zeigt ihm auch, dass Sie nicht mehr gewillt sind, untätig zuzuschauen, wie Sie und Ihr Unternehmen um Ihr Geld gebracht werden. Durch die Einschaltung eines Anwaltes machen Sie dem Schuldner auch deutlich, dass er erforderlichenfalls mit einer Zahlungsklage rechnen muss.



Zuerst aber sollte der Anwalt eine außergerichtliche Einigung suchen. Der direkte Kontakt zum Schuldner sollte von diesem Zeitpunkt an nur über Ihren Anwalt laufen, denn sonst besteht die Gefahr, dass seine Maßnahmen, manchmal auch seine Drohungen nicht ernst genommen werden, wodurch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung deutlich sinkt. Der Anwalt muss aber auch dafür Sorge tragen, dass Ihre Forderung nicht verjährt. In Spanien gelten, was die Verjährung und vor allem auch die Verjährungsunterbrechung angeht, andere Regeln als in Deutschland, welche deutschen Anwälten oft nicht bekannt sind. Auf diese Weise können Fehler entstehen, die dann dazu führen, dass Sie Ihre Forderung nicht durchsetzen können. Daher ist es immer ratsam, sich direkt an einen spanischen Rechtsanwalt zu wenden.



Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, wird Sie Ihr Anwalt über die verschiedenen Möglichkeiten aufklären, ihre berechtigte Forderung durchzusetzen. Oft ist zu empfehlen zunächst das Mahnverfahren einzuleiten. Je nach Reaktion des Schuldners, kann es dazu kommen, dass man einen vollstreckbaren Titel erhält, oder, wenn der Schuldner Widerspruch einlegt, kann ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden. In Spanien fallen für die erste Instanz in der Regel keine Gerichtsgebühren an. Das Gerichtsverfahren wird vor dem gleichen Gericht geführt, bei welchem auch das Mahnverfahren betrieben wurde. Um dieses Verfahren führen zu können, gibt es in Spanien den sogenannte „Procurador“, eine Art Gerichtsagent, der in Ihren Namen unter Leitung Ihres Anwaltes vor Gericht agiert, mit dessen Kosten Sie aber rechnen müssen. So ein Prozess kann zwischen drei und sechs Monaten dauern, kann sich aber auch wegen Überlastung der spanischen Gerichte länger hinziehen. Bitte bedenken Sie auch, dass es in Spanien notwendig ist, die Unterlagen im Original einzureichen. Die Rechnungen sollten daher keine Kopien, sondern „Duplikate“ sein. Hierzu muss man bspw. die Rechnung nochmals drucken und einen Stempel mit der Aufschrift „Duplikat“ oder „Kopie“ anbringen. Es gibt auch Fälle, in denen sich ein Gerichtsverfahren nicht lohnt. Diesbezüglich wird Sie aber Ihr Anwalt beraten und Ihnen auch die kostenauslösenden Maßnahmen mitteilen.



Sehr oft wird seitens des Schuldners, sobald das Gerichtsverfahren eingeleitet wurde, eine außergerichtliche Einigung gesucht. Damit will er sich die Kosten für den Anwalt und „Procurador“ ersparen. Bis zu diesem Zeitpunkt hat es der Schuldner darauf ankommen lassen, ob Sie als Gläubiger tatsächlich den gerichtlichen Weg einschlagen oder die offene Forderung aufgeben. Nun liegt es an Ihnen, ob Sie gewillt sind, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Ihr Anwalt wird Sie natürlich hierzu beraten, aber Sie müssen sich trotz allem im Klaren sein, dass es manchmal lohnenswerter ist, sich zu einigen und ggf. den niedrigeren Betrags als geschuldet zu akzeptieren, als das Gerichtsverfahren weiterzuverfolgen, was natürlich weitere Kosten mit sich bringt.



Zum Schluss ein wichtiger Hinweis: Kontaktieren Sie einen spanischen Anwalt bevor Sie Geschäfte mit Spanien unternehmen. Er wird Ihnen helfen können, die „Zahlungsreputation“ Ihrer Kunden zu erkunden und auch diverse Tipps, was die Zahlungsform angeht, geben. Sie können sich Ihre Zahlungen sichern lassen oder zumindest seitens Ihrer Kunde Zahlungsunterlagen annehmen, die es Ihnen ermöglichen würden, direkt einen Wechselverfahren einzuleiten, was der schnellste Weg zu Ihrem Geld, bzw. zu der Vollstreckung ist, denn Sie benötigen kein Mahn- oder Streitverfahren um an einen gerichtlichen Vollstreckungstitel zu kommen.



Aus unseren langjährigen Erfahrungen als Verein, der die finanziellen Interessen der Mitglieder vertritt wissen wir, dass viele damit zögern, einen Anwalt aufzusuchen. Dies liegt teilweise daran, dass man sich nur ungern mit unangenehmen Themen beschäftigt oder aber daran, dass viele befürchten für die Durchsetzung einer unsicheren Forderung auch noch weiteres Geld einzusetzen. Unsicherheit besteht oft auch bei der Auswahl des richtigen Anwalts. Diese Situation nimmt der BSZ e.V. zum Anlass, um Ihnen seine Unterstützung anzubieten:



Gerne vermitteln wir Ihnen den Kontakt zu einem versierten, hervorragend deutsch sprechenden, spanischen Anwalt Er wird Ihnen – bevor Sie ihm vielleicht ein Mandat erteilen – eine erste Einschätzung Ihres Falles vermitteln. Die Mitglieder einer BSZ Interessengemeinschaft können mit Recht eine umfassende Erstberatung sowie weitere Informationen zum Verfahrensstand in der rechtlichen Auseinandersetzung mit spanischen Schuldnern erwarten.



Fazit des BSZ e.V.:

Kein Gläubiger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, seine Forderung durchzusetzen!



Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Spanien Inkasso beizutreten.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Antonio Torralba Villaverde
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Lagerstr. 49

64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu



Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3



Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 23.April 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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