Dienstag, April 24, 2012

Lloyd-Flottenfonds: Weitere fünf Schiffsbeteiligungen mit großen Problemen.




Ausschüttungskonten teils mehr als 25 Prozentpunkte unter Plan

Nach Erkenntnissen der auf Investorenschutz spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht haben weitere fünf Schiffsbeteiligungen zunehmend finanzielle Probleme. Betroffen sind die Flottenfonds IV, V, VII, VIII sowie X des Emissionshauses Lloyd Fonds AG.



„Schiffsinvestoren sollten sich auf das Schlimmste gefasst machen. Falls sie keine Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend machen, drohen auch bei fünf Flottenfonds des Emissionshauses Lloyd Fonds AG erhebliche Vermögenseinbußen“, sagt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Die aktuellen Probleme der weit mehr als hundert Schiffsbeteiligungen haben weit gehend identische Ursachen.



„Die Charterraten der Schiffe reichen nicht aus, um neben den Kosten auch die prospektierten Ausschüttungen zu sichern“, erläutert Fachanwalt Ahrens. Eine Belastung sei auch der schwache Euro, weil die Schiffsbeteiligungen oft in Niedrigzins-Währungen wie dem Schweizer Franken, bisweilen auch dem japanischen Yen, (teil)finanziert wurden. Zudem „machen die finanzierenden Banken Druck, um ihre eigenen Bilanzen aufzuhübschen. Folge sind in der Regel erzwungene Sanierungskonzepte zulasten der Investoren“, fügt KWAG-Partner Ahrens hinzu. Die Details zu den fünf Llyod-Flottenfonds.



Lloyd-Flottenfonds IV. Dieser wurde im Jahr 2004 emittiert, in 2005 platziert. Das Fondsvolumen beträgt knapp 106 Millionen US-Dollar, davon rund 42 Millionen US-Dollar Eigenkapital. Das Ausschüttungskonto bezogen auf das Kommanditkapital hat derzeit einen Stand von -20 Prozentpunkten. Konkret bedeutet dies: Investoren haben bislang statt der prospektierten Ausschüttung von 41 Prozent des Kommanditkapitals lediglich 21 Prozent erhalten.



Lloyd-Flottenfonds V. Diese Schiffsbeteiligung wurde im Jahr 2004 emittiert, im Jahr 2005 platziert. Investoren brachten knapp 46 Millionen Eigenkapital ein, bei rund 110 Millionen Fondsvolumen. Derzeit weist das Ausschüttungskonto eine Differenz von -26,52 Prozentpunkten auf. Statt der im Verkaufsprospekt angekündigten Ausschüttung von 40 Prozent, bezogen auf das Kommanditkapital, haben Anleger bislang nur knapp 14 Prozent erhalten.



Lloyd-Flottenfonds VII. Bei dieser Schiffsbeteiligung weist das Ausschüttungskonto derzeit eine Differenz von -23 Prozentpunkten auf. Statt der prospektierten Ausschüttung von 32 Prozent des Kommanditkapitals haben Anleger bislang nur neun Prozent erhalten. Das Fondsvolumen beträgt rund 76,5 Millionen Euro, das Eigenkapital knapp 29 Millionen Euro.



Lloyd-Flottenfonds VIII. Bei dieser Schiffsbeteiligung haben Investoren knapp 73 Millionen Euro Eigenkapital aufgebracht. Das Fondsvolumen beträgt rund 180 Millionen Euro. Auch hier weist das Ausschüttungskonto mit -24 Prozentpunkten eine erhebliche Abweichung von den Angaben im Verkaufsprospekt aus. Statt 32 Prozent, bezogen auf das Kommanditkapital, haben Anleger bis dato lediglich acht Prozent Ausschüttung erhalten.



Lloyd-Flottenfonds X. Mit einem Gesamtkapital von rund 125 Millionen Euro zählt auch dieser Fonds zu den großvolumigen Schiffsbeteiligungen. Knapp 54 Millionen Euro haben Investoren als Eigenkapital eingebracht. Derzeit weist das Ausschüttungskonto eine Differenz von -13 Prozentpunkten zum im Verkaufsprospekt genannten Sollwert auf. Statt einer Ausschüttung von 24,5 Prozent des Kommanditkapitals haben Investoren bislang nur 11,5 Prozent erhalten.



„Investoren sollten prüfen, ob und in welchem Umfang sie bei den fünf Lloyd-Flottenfonds Schadenersatzansprüche durchsetzen können, um Vermögenseinbußen zu begrenzen oder zu vermeiden“, rät Fachanwalt Jan-Henning Ahrens. Als Begründungen kommen Pflichtverletzungen des Beratervertrags mit der Bank oder Sparkasse, die dem Anleger seinerzeit die Schiffsbeteiligung vermittelt hatte, in Betracht. Zu diesen Pflichtverletzungen zählen zum Beispiel „fehlerhafte Anlageberatung, weil etwa Kick-backs, also Rückvergütungen für den Verkauf von Fondsanteilen, verschwiegen wurden“, erklärt Ahrens. Geprüft werden müsse auch, ob seitens des Emissionshauses mangelhafte Prospektgestaltung vorgelegen habe.



Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Lloyd-Flottenfonds /" beizutreten.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 24.April 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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