Samstag, April 07, 2012

IVG Euroselect Zwölf GmbH & Co KG (“London Wall“): Schwierigkeiten des Fonds

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte von CLLB Rechtsanwälte hatten bereits berichtet, dass der Fonds in Schwierigkeiten ist. Der Hauptmieter ING hat durchblicken lassen, dass nicht beabsichtigt ist, den 2016 auslaufenden Mietvertrag zu prolongieren.

In der Fondszeitung wurde nunmehr berichtet, dass die im Darlehensvertrag des Fonds vorgeschriebene Beleihungswertgrenze nicht eingehalten wurde. Internetberichten zufolge soll der Wert der Fonds um 23,5 Prozent seit dem Erwerb des Objekts gefallen sein. Konsequenz: der Fonds wird dieses Jahr wohl keine Ausschüttungen leisten können, da die Verletzung der sog. loan-to-value Klausel zu finanziellen Mehraufwendungen des Fonds führen, die zu Lasten der Rendite gehen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt geschädigte Anleger des IVG Euroselect Zwölf, die sich in Bezug auf die Risiken des Fonds falsch beraten sehen von den Banken, die ihnen die Beteiligung an dem geschlossenen Fonds empfohlen und vermittelt haben.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in Berlin, München und Zürich rät allen betroffenen Anlegern, eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu beauftragen. Ansatzpunkte gibt es zahlreiche: so haben mehrere Landgerichte bereits zugunsten von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegern des Fonds IVG Euroselect 14 entschieden, dass die beratenden Banken über vereinnahmte Provisionen und Rückvergütungen hätten aufklären müssen. Insgesamt muss ein Anleger grundsätzlich über sämtliche entscheidungserheblichen Risiken vor Zeichnung informiert werden. U. a. die ltv-Problematik birgt nach Ansicht von Rechtsanwalt Bombosch derartige aufklärungspflichtige Risiken.

Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.

Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „IVG Euroselect" anzuschließen..

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 07.April 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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