Ein von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht (Heidelberg / Berlin) vor dem Landgericht Darmstadt für einen Mandanten geführtes Verfahren, welches die Beratung und den Kauf von Morgan Stanley P2 Value – Immobilienfondsanteilen zum Gegenstand hatte, wurde nunmehr durch einen Prozessvergleich beendet.
Im Streit stand die Beratung sowie Empfehlung zum Erwerb des vorbenannten Immobilienfonds. Bei der prognostizierten Halbierung des Werts der Fondsanteile und der angebotenen Vergleichszahlung konnte hierdurch für den Mandanten eine Schadenskompensation bezogen auf das ursprünglich investierte Kapital von nahezu 90 Prozent erzielt werden. „Das ist nach unserer Kenntnis einer der besten in Deutschland für einen Anleger von Morgan Stanley P2 Value – Immobilienfondsanteilen erzielten Vergleiche“, freut sich Rechtsanwalt Dino Rieker, der das Verfahren betreut hat.
Grundlage des Erfolges ist die Qualität der Bearbeitung dieser Fälle. Zu beachten ist vor allem, dass bei der rechtlichen Bewertung in hohem Maße auf den Einzelfall abgestellt werden muss.
Von Seiten der Bank war im konkreten hier vorliegenden Fall bereits auf außergerichtlichem Weg eine zunächst geringe Vergleichszahlung angeboten und diese während des späteren Gerichtsverfahrens immer wieder erhöht worden, um ein negatives Urteil zu verhindern. „Wir kennen das Bemühen der Banken, in für diese schwierigen Fälle für den Kunden vermeintlich günstige Abfindungsangebote zu unterbreiten. Hier beraten wir unsere Mandanten entsprechend, im Einzelfall zu überlegen, ob die Rechtslage einen solchen Vergleich rechtfertigt; das war hier erst am Ende der Fall“, so Rechtsanwalt Dino Rieker. Einer abschließenden Entscheidung durch das Landgericht über die rechtliche Bewertung der unterlassenen Aufklärung einer eventuellen Fondsschließung, verschwiegene Provisionszahlungen an die Bank sowie dem Verlustrisiko durch Wertberichtigungen der Fondsobjekte oder die Vereinbarkeit des Morgan Stanley P2 Value Fonds mit der Empfehlung als sichere Geldanlage, bedurfte es somit nicht mehr.
Betroffene Kunden sollten vorsichtig wegen einer möglichen Verjährung Ihrer Ansprüche sein und zeitnah handeln.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Morgan Stanley P2 Value" anzuschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dino Rieker
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 21.März 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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