Donnerstag, Februar 16, 2012

Solar Millennium Pleite Geschädigten droht der Totalverlust

Aufgrund der Pleite gegangenen Solar Millennium AG bangen ca. 30.000 Geschädigte um ihr Geld. Die Aussichten, Teile des investierten Kapitals oder sogar das gesamte Kapital zurückzuerhalten, sind nicht unbedingt rosig, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens von KWAG.

Eine Vielzahl von Anlegern hat sich von der Erfolgsstory bzw. den vermeintlichen Meldungen dazu blenden lassen. Wir haben erhebliche Zweifel an der Plausibilität der in der Vergangenheit von Solar Millennium behaupteten, positiven Geschäftsentwicklung. Nach Prüfung durch KWAG scheinen Ansprüche gegen die Prospektverantwortlichen sowie gegen Gründungsgesellschafter erfolgversprechend zu sein. Hier wird derjenige Erfolg haben der zuerst Ansprüche geltend macht. KWAG prüft derzeit die Einreichung entsprechender Prospekthaftungsklagen.

Die Vermittlung der Anleihen hat über die Solar Invest AG stattgefunden. Diese Gesellschaft ist nach gegenwärtigem Stand noch nicht insolvent. Es könnten somit Ansprüche gegen die Solar Invest AG aufgrund der Tätigkeit als Vermittlerin der Anleihen bestehen. Der Vermittler einer Kapitalanlage hat diese auf Plausibilität zu prüfen, bevor er diese an einen interessierten Käuferkreis weitergibt. Nach Durchsicht der Anleiheprospekte hat sich herausgestellt, dass diese im Wesentlichen "heiße Luft" beinhaltet hatten. Nach Auffassung von KWAG ist an keiner Stelle des Prospektes erkennbar, durch welche konkrete Geschäftstätigkeit der prognostizierte und versprochene Unternehmenserfolg herbeigeführt werden soll. "Es bestehen erhebliche Zweifel an der Plausibilität der angebotenen Anleihe", so Rechtsanwalt Ahrens von KWAG.

Auch in diesem Zusammenhang sind Ansprüche gegen die Prospektverantwortlichen sowie gegen die Herausgeber des Prospektes geltend zu machen.

Die Anleger teilen sich bekanntlich in Aktionäre, Fondszeichner und Zeichner der Schuldverschreibungen/ Anleihen.

Aktionäre
Für all diejenigen, die sich mit dem Kapitalverlust nicht abfinden wollen, gilt, dass andere Wege zur Schadenskompensation gefunden werden müssen. Als mögliche Anspruchsgegner kommen hier die Prospektverantwortlichen sowie die Unternehmensgründer in Betracht. Je nach persönlicher Beratungssituation können ggf. auch Vermittler bzw. Anlageberater als Anspruchsgegner in Betracht kommen. Hierbei ist zu beachten, dass Ansprüche aufgrund eines fehlerhaften und/oder unvollständigen Emissionsprospektes einer kurzen kenntnisunabhängigen Verjährung unterliegen. Es empfiehlt sich somit, zur Abschätzung etwaiger Handlungsoptionen rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Fondszeichner
Die in der Rechtsform der GmbH & Co. KG aufgelegten Fonds sind zunächst einmal rechtlich unabhängig von der Solar Millennium AG. Dies bedeutet, dass die Insolvenz der Aktiengesellschaft nicht die Insolvenz der Fonds nach sich zieht. Möglich ist aber, dass aufgrund der wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen der Fondsgesellschaft und der Solar Millennium AG und/oder verbundener Unternehmen Weiterungen aufgrund der Insolvenz nicht ausgeschlossen werden können. KWAG prüft zurzeit, welche wirtschaftlichen Verflechtungen sich nachteilig auf Fondszeichner auswirken können.

Zeichner der Schuldverschreibungen
Zunächst zwei wichtige Aspekte, die alle Anleihegläubiger beherzigen sollten:

1. Anleihegläubiger sind "echte" Gläubiger in der Insolvenz der Aktiengesellschaft. Dies ist zwar nur ein schwacher Trost. Auf der anderen Seite sollten Anleihegläubiger nicht zögern, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden.

2. Aufgrund der Tatsache, dass Anleihen in den Jahren 2007 bis 2011 gezeichnet worden sind, bestehen unterschiedliche Verjährungsfristen. Bei einer Anleihe handelt es sich rechtlich um ein Wertpapier. Aufgrund dessen besteht eine kurze, kenntnisunabhängige Verjährung von längstens 3 Jahren ab Erwerb der Anleihe. Vor diesem Hintergrund sollten Anleihegläubiger keinesfalls zögern, Rechtsrat in Anspruch zu nehmen.

Die Schuldverschreibungen sind in den Jahren 2007-20011 herausgegeben worden. Die Vermittlung erfolgte über die Solar Invest AG. Diese ist als Vermittlerin der Schuldverschreibungen aufgetreten. Als Vermittlerin haftet sie den Anlegern auf Schadensersatz, wenn sie die Anlage nicht auf Plausibilität geprüft hat. Wir gehen davon aus, dass die im Prospekt genannten Erfolgsaussichten des Unternehmens in weiten Teilen vom Prinzip Hoffnung geprägt waren und weniger von nachprüfbaren Fakten. Der Prospekt enthält beinahe keine Aussagen zu den konkreten unternehmerischen Zielen und den dafür zu ergreifenden Maßnahmen. Insbesondere kann anhand des Prospekts keine Prognose über zu erwartende, zukünftige Einnahmen getroffen werden. Der Prospekt enthält nicht einmal einen nachvollziehbaren Businessplan.
Es bestehen somit Ansprüche gegen die Solar Invest AG, gegen die Prospektverantwortlichen sowie gegen Gründungsgesellschafter.

Wegen der zu erwartenden Folgeinsolvenzen sollten Anleger nicht zögern Rechtsrat einzuholen. Für betroffene Anleger bestehen somit gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solar Millennium beizutreten.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 16.Februar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen

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