Wesentlicher Grund: die involvierten Banken verlieren zunehmend die Geduld und drängen – insbesondere bei den in finanzieller Schieflage befindlichen Schiffsfonds – auf Rückzahlung der Darlehen. Und das hat schwerwiegende Folgen für die Anleger.
Beim HCI Shipping Select 26 musste für vier Produkttanker-Gesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt werden. Betroffen sind die Schiffe „Hellespont Centurion“, „Hellespont Challenger“, „Hellespont Charger“ und „Hellespont Chieftain“. Bei diesem Fonds haben etwa 1.900 Anleger 63 Millionen Euro an Kommanditkapital eingezahlt. Beim HCI Shipping Select 28 sind zwei Schiffsgesellschaften pleite: die „Hellespont Crusader“ und die „Hellespont Commander“. Dabei sind etwa 1.000 Anleger mit einem Kapital von 40 Millionen Euro investiert.
Grund für die beiden Insolvenzen war die Weigerung der beteiligten Banken, Sanierungskonzepte mitzutragen. Das heißt: Die für die Sanierung aufgelegten Rettungsfonds müssen jetzt rückabgewickelt werden. Nach Meinung von Anwalt Hahn war die schlechter werdende Marktlage für Produkttanker und Plattformversorger und deren Charterratenverfall schon ab Mitte 2008 absehbar. „Anleger hätten hierauf im Rahmen eines Prospektnachtrags hingewiesen werden müssen. Außerdem wurden bei der Innenfinanzierung in den Fremdwährungen Japanischer Yen und Schweizer Franken unnötige Risiken eingegangen und später bei schlechter Kursentwicklung nicht gegengesteuert. Ein solches Verhalten der Geschäftsleitung ist unverantwortlich.“
Nach Ansicht von Peter Hahn könnten geschädigte Anleger allerdings noch ihr Geld retten: „Wer die Schiffsbeteiligungen auf Empfehlung einer Bank gezeichnet hat, kann bei Falschberatung Schadensersatz verlangen. Und wenn es keine anleger- und objektgerechte Beratung gab, Provisionszahlungen verheimlicht und die Prospekte nicht ausreichend geprüft wurden, hat der Anleger weitere Ansatzpunkte für Klagen.“ Hahn wolle jetzt für alle von seiner Kanzlei Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft vertretenen Mandanten ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben, um der HCI Treuhand GmbH eindeutige Prospektfehler nachweisen zu können. Hahn ist zuversichtlich, dass die Anleger zu ihrem Recht kommen: „Die Schadensersatzansprüche gegen die Treuhandkommanditistin sind – ebenso wie Ansprüche gegen die anlageberatende Bank beziehungsweise den freien Anlageberater – noch nicht verjährt.“
Es bestehen somit gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI Capital AG beizutreten.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Peter Hahn
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 15.Februar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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