Die HCI Shipping Select 28 musste für zwei Fondsgesellschaften "MT Hellespont Commander GmbH & Co.KG" und MT Hellespont Crusader GmbH & Co. KG" Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzplanverfahrens stellen, da die finanzierenden Banken dem jeweiligen Finanzierungskonzept nicht zugestimmt haben.
Die HCI Shipping Select 28 musste für zwei Fondsgesellschaften "MT Hellespont Commander GmbH & Co.KG" und MT Hellespont Crusader GmbH & Co. KG" Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzplanverfahrens stellen, da die finanzierenden Banken dem jeweiligen Finanzierungskonzept nicht zugestimmt haben.
Im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens soll die Gesellschaft zwar "gerettet" werden und die Anleger haben gewisse Partizipationsrechte. Dennoch droht den Anlegern der Totalverlust der geleisteten Einlage. Solle sich herausstellen, dass Ausschüttungen in der Vergangenheit nicht von Gewinnen der Gesellschaft gedeckt waren, droht auch die Rückforderung der bereits erhaltenen Ausschüttungen durch den Insolvenzverwalter oder eine Gläubigerin der Gesellschaften.
Die die Gesellschaft finanzierenden Banken hatten mitgeteilt, dass man für die "MT Hellespont Commander GmbH & Co.KG" und MT Hellespont Crusader GmbH & Co. KG" kein Finanzierungskonzept mehr tragen würde.
Das Modell des HCI Shipping Select 28 bestand darin, dass sich Anleger im Wege einer Treuhandbeteiligung an insgesamt 6 Schiffen beteiligen konnten. Derartige Beteiligungen an einer KG stellen unternehmerische Beteiligungen mit einem erheblichen Risiko dar.
Nach Auskunft von zahlreichen durch Vertrauensanwalt des BSZ e.V. Herrn Rechtsanwalt Adrian Wegel von der Kanzlei Bouchon & Hemmerich aus Frankfurt am Main vertretenen Mandanten wurde aber in der Regel nicht auf diese Risiken hingewiesen. Vielmehr wurden die Beteiligungen als "sichere Geldanlage" in einem "soliden Markt" beschrieben. Es war teils von "Abschreibungsmodellen" und hohen Renditen durch einen Verkauf der Schiffe die Rede.
Derartige Beteiligungen an einer KG beinhalten aber, wie sämtliche KG Beteiligungen z.B. an Immobilienfonds, Energiefonds etc., das Risiko eines Totalverlustes. Eine derartige Beteiligung durfte daher von Anlagevermittlern nicht als "sichere Kapitalanlage" veräußert werden. Auch wurden einige Anleger nicht darüber aufgeklärt, dass die Haftung auch nachträglich wieder aufleben kann, d.h. das Gläubiger der Gesellschaft Anleger auch Zahlung in Anspruch nehmen könnten.
Nach Recherchen wurden an einige Anlageberater und Vermittler auch Provisionen von über 15% gezahlt. Auch hierüber hätte aufgeklärt werden müssen.
Betroffene Anleger sollten daher aufgrund der Insolvenzanträge für zwei Schiffe des HCI Shipping Select 28 Fonds prüfen lassen, ob Ihnen mögliche Schadenersatzansprüche gegen die damaligen Anlageberater bzw. Vermittler zustehen.
Es bestehen daher gute Gründe, der Interessengemeinschaft des BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds HCI Shipping Select 28" beizutreten.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 09.Februar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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