Jedem, der im Jahr 2002 Geld etwa in einen Geschlossenen Fonds investiert hat, droht im Verlauf des Jahres 2012 der Verlust möglicher Schadenersatzansprüche, die aus der seinerzeit fehlerhaften oder unzureichenden Anlageberatung resultieren. Verantwortlich dafür ist die so genannte taggenaue Verjährung, die seit Jahresbeginn gilt. Denn Schadenersatzansprüche verjähren auf den Tag genau zehn Jahre nach Vertragsabschluss beim jeweiligen Investment. In dem Falle blieben Investoren auf ihren – teils sehr hohen – Verlusten sitzen, selbst wenn sie ihren Beratern mangelhafte Arbeit eindeutig nachweisen könnten.
Seit dem Jahr 2002 haben Anleger beinahe 100 Milliarden Euro in Geschlossene Fonds investiert. „Oft stellt sich aber erst nach Jahren heraus, dass der Investor von seiner Bank oder dem freien Vermittler falsch beraten wurde und die Fondsbeteiligung nur Verluste abwirft“, erläutert BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens, Partner der auf Investorenschutz spezialisierten Kanzlei KWAG in Hamburg und Bremen. Schadenersatzansprüche ließen sich jedoch nur bei Beachtung der taggenauen Verjährung durchsetzen.
Hintergrund: Seit 1. Januar 2002 gilt bei allen Schadenersatzansprüchen wegen Falschberatung die so genannte Kenntnis unabhängige Verjährungsfrist von zehn Jahren ab Entstehung des Anspruchs. „Entstanden ist ein Schadenersatzanspruch bereits, so die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, sobald der Anleger die Verträge für ein Investment, etwa die Beteiligung an einem Geschlossenen Fonds, unterzeichnet hat. Und nicht erst, wenn dem Investor klar wird, dass er falsch beraten wurde“, erläutert Fachanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Ahrens.
Wie groß das Risiko einer späten Erkenntnis ist, zeigt folgendes Beispiel: Ein Anleger beteiligte sich am 15. Januar 2002 an einem Schiffsfonds. Erst vor wenigen Tagen, nämlich im Februar 2012, wird ihm klar, dass er seinerzeit den falschen Versprechungen des Vermittlers aufgesessen, er also falsch beraten worden war. „Diese Erkenntnis kommt jetzt leider zu spät. Denn die taggenaue Verjährungsfrist endete am 15. Januar 2012 genau um 0.00 Uhr“, sagt Jan-Henning Ahrens.
Bei möglichen Schadenersatzansprüchen geht es nach Schätzungen der KWAG um weit mehr als zehn Milliarden Euro. So sind seit dem Jahr 2002 fast 100 Milliarden Euro in Hunderte Geschlossene Beteiligungen investiert worden – Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medienfonds, Lebensversicherungsfonds, Venture-Capital-Fonds. Insbesondere seit Beginn der Finanzkrise im Jahr 2008 reißen die schlechten Nachrichten nicht ab. „Wir kennen Dutzende Geschlossener Fonds, die in den vergangenen zehn Jahren aufgelegt wurden und nicht nur unter den in den Verkaufsprospekten genannten Ertrags- und Renditewerten laufen, sondern die ihren Anlegern erhebliche Vermögenseinbußen bis hin zu Totalverlusten gebracht haben“, erläutert Jan-Henning Ahrens.
Überdies werde die wirtschaftliche Entwicklung zum Beispiel fast aller Medienfonds seit Jahren nicht nur durch die schlechten Ergebnisse bei der Verwertung von Film- und Fernsehproduktionen beeinträchtigt. Neuerdings verunsichern auch steuerrechtliche Probleme bei den von Anlegern anfänglich genutzten Verlustzuweisungen. „Bei Medienfonds drohen neben Totalverlusten auch erhebliche Steuernachzahlungen“, warnt Ahrens.
Gleich von mehreren Seiten stehen die Geschlossenen Schiffsfonds unter Druck. So führen Überkapazitäten zu einem deutlichen Verfall der Charterpreise, was unweigerlich auf die Erträge bestehender Schiffsbeteiligungen drückt. Überdies führt die starke Aufwertung des Schweizer Franken und/oder des japanischen Yen zu deutlich steigenden Kosten, da viele Fonds auf Grund des Niedrigzins-Niveaus in einer der beiden Währungen finanziert sind. Zahlreiche Lebensversicherungsfonds befinden sich ebenfalls aus unterschiedlichen Gründen in Schieflage. „Die prognostizierten Renditen liegen deutlich unter Plan, da die der Berechnung zu Grunde liegende Lebenserwartung der Versicherten zu gering angesetzt wurde“, erläutert Jan-Henning Ahrens. Zudem stuft die Finanzverwaltung viele der Geschlossenen Fonds mit US-amerikanischen Policen als „gewerblich“ ein. Folge: Anleger müssen die Erträge, anders als bei Fonds, die als vermögensverwaltend gelten, mit dem individuellen Einkommensteuersatz versteuern. Auch das drückt auf die Rendite.
Bei Lebensversicherungsfonds mit britischen Policen schließlich haben die Assekuranzen in den vergangenen Jahren die Rückkaufswerte drastisch reduziert. Folge: „Da viele Fonds erhebliche Fremdmittel aufgenommen haben, müssten sie weitere Sicherheiten stellen, weil durch die verminderten Rückkaufswerte die mit den finanzierenden Banken seinerzeit vereinbarten Beleihungsgrenzen nicht mehr eingehalten werden“, erläutert Ahrens. Das belastet die Liquidität der Fonds und schmälert die Renditechancen der Investoren erheblich.
Vielen Geschlossenen Immobilienfonds sind die Finanzkrise und die Schwäche des Euro zum Verhängnis geworden, weil das Fremdkapital oft im vermeintlich günstigen Schweizer Franken aufgenommen wurde. In vielen Fällen ging dies einher mit einer deutlich niedrigeren Bewertung der von den Fondsgesellschaften erworbenen Immobilien. Folge: Die Banken verlangten mehr Sicherheiten für die von ihnen vergebenen Kredite. „Das hat mittlerweile bei zahlreichen Immobilienfonds zu Sanierungskonzepten geführt, deren wesentlicher Bestandteil die zeitlich unbestimmte Aussetzung der ursprünglich den Investoren versprochenen Ausschüttungen ist“, erläutert Jan-Henning Ahrens.
Tipp: Anleger sollten gemeinsam mit einem versierten Fachanwalt überprüfen, ob und mit welchen Erfolgsaussichten Schadenersatzansprüche möglich sind. Positiv ist, „dass sich die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren zu Gunsten der Investoren fortentwickelt hat. Sie bietet somit weitaus mehr Ansatzpunkte, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, als früher“, sagt Fachanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens.
Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Anlegeberatung unvollständig/fehlerhaft" anzuschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 07. Februar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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