Freitag, Februar 03, 2012

CFB Fonds Nr. 159 „Eschborn Plaza“ auf dem Weg in die Krise?

Ca. 900 Anleger hatten im Dezember 2011 eine eher unauffällig Mitteilung der Fondsleitung ACARIAN Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Objekt „Eschborn Plaza“ KG erhalten. Diese Mitteilung könnte aber aufgrund der aktuellen Entwicklungen weitreichende Folgen für die Anleger habe, betrifft diese nämlich die derzeit sehr negativ verlaufende Fremdfinanzierung des gesamten Fonds.

Die ACARINA hatte den Anlegern mitgeteilt, dass die „Vorgehensweise des Fonds hinsichtlich der zu 50 Prozent in Schweizer Franken aufgenommen Finanzierung“ noch nicht endgültig feststeht und die Verhandlungen noch nicht vollständig abgeschlossen sind. Hintergrund dieser Mitteilung ist, dass das Fremdkapital zu einem erheblichen Teil in Darlehen in Schweizer Franken aufgenommen wurde und der negativen Wechselkursentwicklung unterliegt.

Wie bereits einigen Fachzeitschriften (Börse Online) berichteten, hatte man das „Währungsrisiko“ unterschätzt, was nun dazu geführt hat, dass die finanzierenden Banken aus den laufenden Darlehensverträgen heraus weitere „Sicherheiten“ verlangt haben. Dies bedeutet entweder eine Leistung aus Eigenmitteln, d.h. aus Anlegergeldern oder aber die Aufnahme neuer Kredite und/oder Bürgschaften. Gerade in der Aufnahme des Fremdkapitals in Schweitzer Franken lag und liegt ein erhebliches Risiko.

Folge: Die Ausschüttungen für den CFB Fonds 159 "Eschborn Plaza" werden ausgesetzt bzw. erheblich reduziert.
Sollte sich die Lage bezüglich der Fremdmitteldarlehen verschlechtern und die „neuen“ Sicherheiten seitens des Fonds nicht gestellt werden können, droht einem Fonds in der Regel die Kündigung der laufenden Darlehen und oder erhebliche Nachverhandlungen, welche sich in Form von Nachschüssen zu Lasten der Anleger widerspiegeln.

Anleger sollten von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob Ausstiegsmöglichkeiten bestehen und ob Schadenersatzansprüche gegen die Beteiligten, hier in der Regel die Vermittler/Berater bestehen. Nicht selten wurden derartige Beteiligungen auch von Banken an Ihre Kunden vertrieben.

Grundsätzlich ist hierbei zu prüfen, ob Anleger auf ein Totalverlustrisiko hingewiesen wurden und dass es sich bei einer derartigen Beteiligung um eine unternehmerische Beteiligung gehandelt hat. Auch wurde die Beteiligung in einigen Fällen als „Altersvorsorge“ und als „sichere Kapitalanlage“ angeboten. Beteiligungen an geschlossenen Fonds sind hierzu jedoch gemäß der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte nicht geeignet und waren für konservative Anleger nicht geeignet. Auch hierin könnte ein Beratungsfehler liegen. Daneben bestehen Ansatzpunkte bei der „Nachhaftung und dem wiederaufleben einer Haftung“ der Anleger. Sind in die Vermittlung und Beratung Banken involviert gewesen, wird zu prüfen sein, ob diese auf der Grundlage der sog. „Kick-Back“ Rechtsprechung haften. Dies wäre dann der Fall, wenn Banken sog. Rückvergütungen für den Vertrieb der Beteiligungen erhalten haben, dem Anleger dies aber verschwiegen wurde. Die Aussage des BGH hierzu ist klar: „Anleger sind unabhängig von der Höhe darauf hinzuweisen, dass Rückvergütungen gezahlt wurden“.

Schadenersatzansprüche könnten sich auch aus dem Aspekt ergeben, dass die Anleger nicht über die Besonderheiten der Objektfinanzierung aufgeklärt wurden, d.h. dass hier erhebliches Fremdkapital in einer Fremdwährung aufgenommen wurde und die diesbezüglichen Darlehenskonditionen vorsahen, dass unter gewissen Bedingungen auch weitere Sicherheiten von dem Fonds und mithin auch von den Anlegern gefordert werden könnten. Dieser Umstand hätte im Rahmen einer sog. Anleger-und objektgerechten Beratung erwähnt werden müssen.

Für Vertrauensanwalt des BSZ e.V. – Herrn Rechtsanwalt Adrian Wegel von der Kanzlei Bouchon & Hemmerich in Frankfurt am Main, bestehen daher gute Gründe, der Interessengemeinschaft „ CFB Fonds 159 Eschborn Plaza“ beizutreten und sich beraten zu lassen.

Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft CFB Fonds Nr. 159 „Eschborn Plaza“ anschließen.

Bildquelle: © Tony Hegewald / PIXELIO    www.pixelio.de 

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 03.Februar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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