Dienstag, Februar 14, 2012

Berliner Sparkasse zu Schadenersatz wegen Falschberatung verurteilt

Begründung: Verschwiegene "Kick-backs" beim Verkauf einer Medienfonds- Beteiligung

Zur Zahlung von Schadenersatz verurteilte das Landgericht (LG) Berlin die Berliner Sparkasse (Urteil vom 10. 1. 2012, Az.: 38 O 573/10). Der Kläger hatte sich am "MONTRANUS Dritte Medienfonds" beteiligt und dabei viel Geld verloren. Ausschlaggebend für das LG Berlin war, dass die Berliner Sparkasse für die Vermittlung der Fondsbeteiligung mindestens sechs Prozent Kickback von der Fondsgesellschaft Hannover Leasing kassiert und dies dem Kunden verschwiegen hatte. Erstritten wurde das Urteil von der auf Investorenschutz spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Hamburg und Bremen.

Hintergrund: Die insgesamt drei Fonds der MONTRANUS-Familie wurden von der Fondsgesellschaft Hannover Leasing in den Jahren 2003 bis 2005 aufgelegt. Über unterschiedliche Vertriebswege, insbesondere Sparkassen in Deutschland, wurden rund 800 Millionen Euro bei zirka 10.000 Anlegern in Deutschland eingesammelt. "Anleger müssen bei diesen Fonds mit erheblichen Vermögenseinbußen, bis hin zum Totalverlust, rechnen", warnt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Zurückzuführen sei dies bei den meisten Fonds auf die völlig unzureichende Vermarktung der finanzierten Filme. Überdies bezweifelt die Finanzverwaltung die Rechtmäßigkeit der steuerlichen Konstruktionen insbesondere bei den Medienfonds von Hannover Leasing, so dass Investoren sich nicht nur den bekannten wirtschaftlichen Problemen, sondern auch erheblichen steuerlichen Risiken gegenüber sehen.

"Sehr erfreulich an der Entscheidung ist, dass das Landgericht Berlin eine genaue Aufklärung über die tatsächliche Höhe der Kick-backs, die die Bank von der Fondsgesellschaft Hannover Leasing erhalten hatte, verlangt", erläutert Jens-Peter Gieschen. In der Entscheidung des LG Berlin heißt es: "Auch der Umstand, dass der Kläger nach seiner eigenen Aussage davon ausgegangen ist, dass die Beklagte das Agio erhält, lässt eine Aufklärungspflicht der Beklagten nicht entfallen. Denn es ist zusätzlich die Aufklärung über die genaue Höhe der erhaltenen Provisionen erforderlich."

Für sämtliche Anleger im "MONTRANUS Dritte Medienfonds" ist überdies von großer Bedeutung, dass das Berliner Landgericht bei seiner Schadensberechnung die zuvor vom Kläger genutzten Steuervorteile nicht berücksichtigt hat. "Außergewöhnliche Steuervorteile, die nach der Rechtsprechung eine solche Anrechnung geboten hätten, sind nach Meinung des Gerichts bei dieser Beteiligung nicht zu erkennen", erklärt Fachanwalt Gieschen.

Auf Grundlage der Entscheidung erhält der Kläger nicht nur seinen Kapitaleinsatz von der Sparkasse erstattet. Darüber hinaus muss diese ihn auch von allen noch bestehenden Darlehensverbindlichkeiten freistellen. "Die Beteiligung am Medienfonds sah nämlich eine obligatorische Fremdfinanzierung über die Hessische Landesbank Dublin vor", erklärt Fachanwalt Gieschen den Hintergrund. Schließlich muss die Berliner Sparkasse den Kläger ebenso von allen weiteren künftigen wirtschaftlichen und/oder steuerlichen Schäden freistellen.

Durch dieses und weitere vergleichbare Urteile sind die Chancen sämtlicher Anleger deutlich gestiegen, aus allen ruinösen Hannover Leasing Medienfonds ohne eigene Verluste auszusteigen. "Das Verschweigen von Kick-backs reicht, wie im vorliegenden Fall, für eine Erfolg versprechende Klage bereits aus", ist sich Fachanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen sicher. Und fährt fort: "Uns ist bislang kein Fall bekannt, in dem die beratenden Banken über ihre Kick-backs und andere Rückvergütungen durch die Fondsgesellschaften wahrheitsgemäß aufgeklärt hätten."

Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „MONTRANUS Medienfonds " beizutreten.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 14.Februar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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