Dienstag, Oktober 18, 2011

Schnell und kostengünstig aus DOBA– Fonds aussteigen.

Die DOBA Grund Beteiligungs GmbH hat in den letzten Jahren geschlossene Immobilienfonds mit einem Volumen von etwa € 2 Milliarden aufgelegt. Häufig wurden die Beteiligungen bei einer Bank fremdfinanziert, z.B. häufig über die Allbank, so dass im Falle eines Wertverfalls der Anteile die Darlehensschuld beim Anleger bleibt, dieser jedoch keinen adäquaten Gegenwert hat.

Vor wenigen Tagen hat nun der Ombudsmann der privaten Banken einen Anspruch auf Rückab-wicklung von DOBA Beteiligungen wegen formaler Fehler anerkannt.

Bereits seit Jahren verweist der BSZ e.V. Vertrauensanwalt Axel Widmaier auf diesen nun von höchster Stelle anerkannten und weitgehend risikofreien Weg. Hier haben kostengünstige außergerichtliche Auseinandersetzungen mit finanzierenden Banken und der Fondsgesellschaft schon nach wenigen Wochen zu einer vollständigen Rückabwicklung geführt. Hintergrund sind unwirksame Widerrufsbelehrungen, wie sie von den finanzierenden Banken verwendet wurden. Der Bundesgerichtshof hat eine entsprechende Belehrung schon vor über zwei Jahren für nichtig befunden. Da ein Widerrufsrecht nicht den Verjährungsvorschriften unterfällt, kann ein Widerruf noch heute erklärt werden.

Auch in Fällen teilweiser oder vollständiger Fremdfinanzierung der Fondsanteile ist so eine voll-ständige Rückabwicklung von Darlehen und Fondsbeitritt möglich. Häufig wurden Beitritte von der Allbank finanziert. Inzwischen wurden die Kredite von GE Capital übernommen. Dort zeigt man sich mittlerweile bezüglich der formalen Fehler in der häufig verwendeten Widerrufsbelehrung einsichtig.

Daher ist der Vorteil bei einem außergerichtlichen Ansatz die sehr schnelle Abwicklung. Diese ist zudem in aller Regel weit kostengünstiger als ein langwieriges und riskantes gerichtliches Verfahren.

Auch gerichtlich können diese formalen Fehler mit deutlich besseren Erfolgsaussichten als bei Schadenersatzansprüchen, welche auf Falschberatung beruhen, geltend gemacht werden. Denn es entfällt das Risiko einer Beweisaufnahme über die Frage der Falschberatung.

Inhalt der Rückabwicklung ist, dass geschädigte Anleger ihre Anteile an die Fondsgesellschaft beziehungsweise die finanzierende Bank zurückgeben und im Gegenzug von allen Darlehensfor-derungen freigestellt werden und ihre gezahlten Einlagen abzüglich Ausschüttungen zurückerhalten.

Rechtschutzversicherte Anleger sollten sich nicht wegen etwaiger Kosten von einer Rechtsverfolgung abhalten lassen. Zwar lehnen zahlreiche Versicherer zunächst eine Deckung ab. Begründet wird dies meist mit Verweis auf eine Klausel, welche eine Deckung bei Termin- und vergleichbaren Spekulationsgeschäften angeblich ausschließt. Nach einer Grundsatzentscheidung des Oberlandesgerichts München vom Oktober 2011 sind die zugrundeliegenden Klauseln allerdings unwirksam und anwaltlich vertretene Anleger haben gute Aussichten, nunmehr Deckung zu erhalten, so RA Widmaier.

Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „DOBA-Immobilienfonds" beizutreten.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Axel Widmaier

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18. Oktober 2011 wieder. Eventuell spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.


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