Die Santa L Schiffsfondskrise lässt sich auch beim Emissionshaus MPC Capital AG nicht länger leugnen: Die MPC FundXchange bewertet den Fonds aktuell mit nur noch 50 %. Die Vertrauensanwälte des BSZ e.V. können jetzt aber rechtliche Möglichkeiten zur Rückabwicklung aufzeigen.
MS "Santa-L Schiffe" mbH & Co. KG
Die Beteiligungsgesellschaft MS "SANTA-L Schiffe" mbH & Co. KG ist eine sog. Dachfondsgesellschaft, die den Großteil der Einlagen ihrer Anleger in vier sogenannte Einschiffsgesellschaften investiert hat. Jede dieser Gesellschaften betreibt ein Containerschiff, wobei jeweils zwei baugleiche Schiffe erworben wurden. Der Ankauf der vier Schiffe sollte über Kommanditeinlagen von Anlegern der Fondsgesellschaft "Santa-L Schiffe" einerseits und über Schiffshypothekendarlehen andererseits finanziert werden. Die Schiffshypothekendarlehen wurden von einem Bankenkonsortium direkt an die Einschiffsgesellschaften vergeben.
Keine Ausschüttungen für die Anleger
Die MS "SANTA-L Schiffe" mbH & Co. KG kalkulierte mit erheblichen Einnahmen aus den Charterverträgen für die vier Schiffe. Die Laufzeit der Charterverträge beträgt 12 Jahre. Aus der Vercharterung der Schiffe sollten pro Tag 2 x US-$ 34.850,00 (große Schiffe) sowie 2 x US-$ 30.100,00 (kleine Schiffe) erlöst werden. Die tatsächlichen Einnahmen liegen jedoch hinter den prospektierten Werten. Damit war es zwar in den Spitzenjahren 2007 und 2008 (Frachtratenindex durchschnittlich 7.500 bzw. 5.500 Punkte) möglich, Zins und Tilgung für die Innenfinanzierung zu erbringen. Eine Ausschüttung erfolgte jedoch bereits 2008 nur noch anteilig. Im Jahr 2009 konnten zwar die Schiffshypothekendarlehen bedient werden, die Anleger erhielten aber überhaupt keine Ausschüttung mehr.
Notleidender Schiffsfonds?
Im Internet hat die MPC Capital AG mit der MPC FundXchange einen Zweitmarkt für Fondsbeteiligungen organisiert. Die MPC FundXchange ist demzufolge eine Online-Handelsplattform zur Bewertung von Anteilen an geschlossenen Fonds von MPC Capital AG. Für den Fonds MS "SANTA-L Schiffe" mbH & Co. KG sind aktuell Kurse von nur 50 % gelistet. Oder anders ausgedrückt: Der Schiffsfonds "Santa L" ist zurzeit nur noch die Hälfte wert.
Schiefe Informationslage
Die Vertrauensanwälte des BSZ e.V., die sich intensiv mit dem Santa L Fonds befasst haben, sehen für die betroffenen Anleger gute Möglichkeiten des Schadensersatzes in Form von Rückabwicklung. Gleichzeitig appellieren sie an die Betroffenen, sich durch Rundschreiben des Treuhänders TVP nicht in trügerischer Sicherheit zu wiegen. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel: "Als erfahrener Anlegerschutzanwalt beobachte ich immer wieder, dass die Fondsverantwortlichen die beteiligten Anleger anschreiben und sie beschönigend informieren, um sie von Schadensersatzansprüchen abzuhalten. Es wäre besser, die Fondsbeteiligten richtig und vollständig zu informieren. Und dazu gehört nun einmal, dass der Santa L Fonds aktuell nur noch halb so viel wert ist."
Rückabwicklung des Santa L Fonds
Die Santa L Fondsbeteiligte haben nach Einschätzung der Vertrauensanwälte des BSZ e.V. gute Erfolgsaussichten auf Schadensersatz. Das liegt u.a. an der zuletzt überaus anlegerfreundlichen Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH).
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds/ Santa L MPC-Schiffsfonds anschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/
Dieser Text gibt den Beitrag vom 17. Oktober 2011 wieder. Eventuell spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen