Donnerstag, September 08, 2011

Schrottimmobilien: Achtung! Verjährung droht!

Altfälle mit Erwerb vor 2002 verjähren am 31.12.2011. BSZ e.V. Vertrauensanwältin Anja Richter von der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte: „Spätestens zum 31.12.2011 besteht die akute Gefahr, dass Ansprüche von Erwerbern, die vor dem 01.01.2002 eine Schrottimmobilie gekauft haben, verjähren.“

Die seit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz für Schadensersatzansprüche maßgebliche 3-jährige Verjährungsfrist beginnt zum Ende des Jahres zu laufen, in welchem der Erwerber von den anspruchsbegründenden Umständen und von der Person des Gegners Kenntnis erlangt hat oder erlangt haben müsste. In praktisch allen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte bekannten Fällen haben Erwerber jedenfalls keine Kenntnis in Bezug auf die hohen Innenprovisionen und die oftmals sittenwidrige Überteuerung des Objekts. Allerdings führte der Gesetzgeber mit der sogenannten Schuldrechtsreform eine kenntnisunabhängige, absolute Verjährungsfrist für Altfälle von 10 Jahren ein. Ansprüche aus einem Immobilienerwerb vor dem Jahr 2002 verjähren somit zum 31.12.2011.

Diese Problematik ist der Mehrzahl der geprellten Erwerber nicht bekannt. Auf diese Unkenntnis bauen die Verantwortlichen, wie die in die Finanzierung der Schrottimmobilien involvierten Banken sowie die verschiedenen Vertriebe. Insbesondere betroffen sind sogenannte Treuhandfälle, welche in den 1990er Jahren massenhaft durch Banken und Sparkassen finanziert wurden. Als Treuhänder waren hier vor allem die SSB-, CBS-, KT-, CD-, Kurth & Krükel, Steuplan, Hoffmann & Kuhlmann, Kuraconsult, Kuramandat sowie die Dr. Gerbig Steuerberatungsgesellschaft mbH tätig.

Erwerber, die ihre Rechte wegen fehlerhafter Beratung und arglistiger Täuschung durchsetzen wollen, sollten daher- nicht zuletzt vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen. Es besteht dringender Handlungsbedarf!

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schrottimmobilien / Immobilienrückabwicklung" anschließen.

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Anja Richter

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.09.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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