Samstag, September 03, 2011

PRORENDITA Fondanlegern droht Totalverlust.

Mehr als 15.000 Anlegern der PRORENDITA Fonds drohen erhebliche Verluste des eingesetzten Kapitals. Der Fondsinitiator war eine Firma Ideenkapital. Die fünf aufgelegten Fonds beteiligten sich an Lebensversicherungen auf dem englischen Zweitmarkt.

Zahlreichen Anlegern wurde erst kürzlich die aktuelle Situation der Fonds mitgeteilt. Die Ideenkapital hatte den Beteiligten des PRORENDITA EINS Fonds mitgeteilt, dass diese mit einer Rückzahlungsquote von bis zu 40% bis zum Jahresende 2010 für in den Jahren 2006 und 2007 geleisteten Ausschüttungen zu rechnen hätten. Probleme gibt es diesbezüglich auch mit der den Fremdanteil finanzierenden Bank, der Allied Irish Bank. Diese teilte mit, dass die Fremdmittelkredite Ende Oktober 2011 auslaufen würden und eine Verlängerung nicht in Frage komme. Dies hat zur Folge, dass sich die Lage des Fonds, und somit bezüglich des eingesetzten Kapitals der Anleger, erheblich verschlechtern wird.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank-Kapitalmarktrecht Adrian Wegel: „ Aufgrund dieser Entwicklungen sollen Anleger mögliche Schadenersatzansprüche gegen die damaligen Vermittler/Berater und insbesondere die anbietendenden Banken prüfen lassen“. Diese hatten bei der Beratung oft erhebliche Fehler gemacht und wesentliche Risiken verschwiegen. Nicht selten verschwieg man seitens der Berater, dass ein Totalverlust möglich ist. Angeboten wurden die Fonds aber als „sichere Anlage“.

Ein weiteres Verkaufsargument war, dass die Beteiligungen als Altersvorsorg dienen sollten. Da es sich aber um eine unternehmerische Beteiligung handelt, haften die Anleger auch für die Verluste, was einer Anlage zur Altersvorsorge widerspricht. Auch hierin liegt ein Beratungsfehler. Verschwiegen wurde auch, dass man derartige Beteiligungen auf dem Zweitmarkt nur unter erheblichen Verlusten veräußern könne, sprich eine jederzeitige Verfügbarkeit über das eingesetzte Kapital gerade nicht gegeben war. Dies war aber vielen Anlegern wichtig.

Ein weiterer wesentlicher Beratungsfehler liegt darin, dass die Berater der Banken die erhaltenen Provisionen verschwiegen hatten, was nach der Kick-Back Rechtsprechung des BGH zu einer Haftung der Banken auf Schadenersatz führt. Die PRORENDITA FONDS wurden überwiegend von der Commerzbank AG vertrieben.

Für betroffene Anleger gibt es gute Gründe, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „PRORENDITA FONDS“ anzuschließen und Ansprüche prüfen zu lassen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.09.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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