Das Unternehmen Südfinanz Holding AG gab im Jahr 2008 Teilschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2015 und einer Verzinsung in Höhe von 9,00 % p.a. heraus. Insgesamt sollten Teilschuldverschreibungen i.H.v. 25 Millionen Euro, aufgeteilt in 250 Tausend Stück mit einem Nennwert in Höhe von je 100,00 Euro, emittiert werden.
Zum Zinstermin November 2010 kam es zu einer bis heute andauernden Verzögerung der Zinszahlung. Nachdem die Südfinanz Holding AG auf außergerichtliche Zahlungsaufforderungen keine Reaktion gezeigt hatte, reichte die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte zahlreiche Klagen für ihre Mandanten ein.
Wie das Landgericht München I nun in einem der Verfahren gegen die Südfinanz Holding AG in einer vorläufigen Rechtsansicht äußerte, geht die Kammer derzeit von einer Begründetheit der Klage aus. Hierzu erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der das Verfahren für CLLB Rechtsanwälte betreut: "Diese Rechtsansicht stützt unsere Auffassung vollumfänglich. Die Südfinanz Holding hat sich vertraglich verpflichtet, die Zinsen i.H.v. 9 % p.a. an die Anleihegläubiger zu bezahlen. Kommt die Gesellschaft dieser Verpflichtung nicht nach, ergibt sich hieraus regelmäßig unserer Ansicht nach eine Kündigungsmöglichkeit für die Anleger."
Rechtsanwalt Luber weist in diesem Zusammenhang ferner darauf hin, dass nach übereinstimmenden Erklärungen mehrerer Mandanten der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte auch die Zinszahlungen für den Maitermin 2011 von der Südfinanz Holding AG nicht an alle Inhaber der Teilschuldverschreibungen geleistet wurden. Die Südfinanz Holding AG selbst gibt hierzu auf ihrer Homepage keine Stellungnahme ab. Vielmehr erklärt sie lediglich hinsichtlich der November-Zinsen, dass es noch nicht gelungen sei, die verspätete Zinszahlung vorzunehmen.
"Falls die Zinsen seit mehr als 15 Tagen nach dem Fälligkeitstag nicht ausbezahlt werden sind, so ergibt sich unserer Ansicht nach hieraus eine weitere Kündigungsmöglichkeit für die Anleger", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber weiter. "Dies betrifft insbesondere Anleger, die erst nach dem 01.11.2010 die Anleihe der Südfinanz Holding AG erworben haben."
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Südfinanz Holding AG anschließen.
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Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.06.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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