Anleger fordern Informationen, Exit-Strategien und Schadensersatz.
Als einer der größten geschlossenen Fonds mit einer Laufzeit von 17 Jahren wurde der DeepSea Oil Explorer von der HCI-Gruppe und der MPCCapital- Gruppe konzipiert. Ziel war und ist die Erstellung einer Plattform zur Erkundung der Fördermöglichkeiten von Öl in der Tiefsee. Durch Verzögerungen bei der Fertigstellung der Plattform gerät das Konstrukt der Anlage allerdings ins Wanken: Die Anleger sind verunsichert, verlässliche Informationen fehlen, das Management vertröstet, Ausschüttungen werden ausgesetzt.
Der über ein Gesamtinvestitionsvolumen von rund 680 Millionen US-Dollar verfügende DeepSea Oil Explorer, an dem sich über HCI/MPC DeepSea Oil Explorer rund 5.800 Anleger beteiligt haben, kommt aus der Kritik nicht heraus. Nachdem infolge von vorher absehbaren Verzögerungen bei der Fertigung und Ablieferung der Ölerkundungsplattform an den Charterer Petrobras bereits Kosten von rund 100 Millionen US-Dollar für Strafzahlungen anfallen, sollen die Ausschüttungen an die Gesellschafter zunächst für sieben Jahre ausgesetzt werden. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht KWAG hat einen Experten mit der Prüfung der betriebswirtschaftlichen Grundlagen beauftragt – das Ergebnis ist desaströs.
Statt der werbewirksam angepriesenen hohen Ausschüttungen stellt sich bei Prüfung der Beteiligung heraus, dass von Anfang an keine stattlichen prospektierten Ausschüttungen von 9,4 Prozent pro Jahr, sondern bei risikoadäquater Betrachtung mit 1,3 Prozent eine Rendite zu erwarten war, die gerade einmal die Hälfte der Inflationsrate erreicht. Ein lohnendes Investment, jedoch nicht für die Anleger, sondern für die Initiatoren, HCI und MPC. Diese streichen einschließlich ihrer Tochtergesellschaften immerhin mehr als 53 Millionen USDollar ein. „Besorgte Anleger machen sich Gedanken über eine erfolgreiche Exit-Strategie und stellen sich einmal mehr die Frage, ob sie tatsächlich im Prospekt über die zu erwartenden Risiken aufgeklärt und von ihrem Berater darauf hingewiesen worden sind“, erklärt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Tobias Weissenborn, Rechtsanwalt bei KWAG.
„Klare und verständliche Risikohinweise im Prospekt fehlen. Darin findet sich nur ein Sammelsurium von Risikohinweisen ohne klare Strukturierung, ohne anlegergerechte Risikoidentifikation oder Gewichtung zwischen relevanten und weniger relevanten Risiken“, so Weissenborn. Das Fertigungsstellungsrisiko bei der Plattform, weit über das allgemeine unternehmerische Risiko hinausgehend, ist nicht seiner immensen Bedeutung für das Fondsergebnis entsprechend benannt.
Im Prospekt heißt es: „Aufgrund der vielfältigen Einflussfaktoren und der langen Laufzeit der Investition ist eine konkrete Prognose über den wirtschaftlichen Verlauf der Vermögensanlage nicht möglich." Und weiter wird ausgeführt: „Die nachfolgenden Hochrechnungen geben daher nur einen möglichen Verlauf der Vermögensanlage wieder." Offensichtlich stellen die Prospektherausgeber ganz bewusst keinen Zusammenhang zwischen erwarteter Rendite und Risiko her. Danach handelt es sich bei diesem Investment statt um eine sichere Anlage nur um eine „Blind-Pool-Situation". Hochrechnungen und hierauf basierende Ausschüttungsprognosen suggerieren jedoch realistische, fundierte Erwartungswerte. Dieser prospektierte Verlauf ist allerdings nicht realistisch, da die Erwartungswerte höchstwahrscheinlich nicht erreicht werden.
„Im Ergebnis konnte der Initiator keine Chancen-Risiko-Darstellung abgeben. Für die Ermittlung der dazu erforderlichen Wahrscheinlichkeiten fehlten ihm sowohl historische Daten als auch subjektiv vorhandene Erfahrungswerte“, schließt Tobias Weissenborn. „Demzufolge sind auch die sich anschließenden Sensivitätsrechnungen im Prospekt reine Makulatur, ebenso wie die Ausschüttungsprognosen für den einzelnen Anleger, die inzwischen offensichtlich nicht mehr zu beschönigen sind.“
Für verunsicherte, getäuschte Anleger besteht die Möglichkeit, den Initiator als auch den Vertrieb des Fonds hierfür haftbar zu machen. Denn erfahrungsgemäß wurden neben der fehlerhaften Prospektdarstellung auch bei Beratungen im Vertrieb der Anlage handwerkliche Fehler gemacht, die zu Schadensersatzansprüchen der Anleger führen können. Exemplarisch sind dabei das fehlerhafte Herausstellen der Sicherheit der Anlage, mangelnde rechtzeitige Prospektübergabe, eine mangelhafte Plausibilitätsprüfung sowie das Verschweigen von Provisionen zu nennen. KWAG hat inzwischen HCI und MPC aufgefordert, die Vertriebsvereinbarungen vorzulegen.
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Deepsea Oil Explorer" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/
Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.06.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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