So vertritt der Vertrauensanwalt des BSZ e.V. – Herr Adrian Wegel, Frankfurt am Main – Mandanten, welche bereits erhebliche Anzahlungen geleistet hatten, hierfür jedoch keinerlei Gegenleistung erhalten haben. Die Beteiligten der Pansolar-Gruppe hatte zum Vertrieb von Solarprodukten auch Finanzierungsvermittler eingeschaltet, welche die Finanzierung der Anlagen sicherstellen sollten. Die Finanzierungsanfragen wurden aber in einem Teil der Fälle schon deshalb von den Banken abgelehnt, da die Angaben in der sog. „Projektierungsphase“ für keine der Banken ausreichend, wenn nicht sogar fehlerhaft, waren. Es ist zu vermuten, dass die Projektierungsphase bewusst fehlerhaft gestaltet wurde, um das Vertrauen der Investoren bzw. Anleger zu gewinnen und diese zu einer Anzahlung zu bewegen.
Wie nunmehr aus Bankenkreisen bekannt geworden ist, soll die Pansolar-Gruppe auch erhebliche Steuerschulden haben. Dies würde auch den beim Insolvenzgericht eingereichten Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erklären.
Auf der Grundlage der Erhobenen Vorwürfe des Betruges und auf Grund der Beantragten Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, sind dringend Ansprüche gegenüber den verantwortlichen Personen direkt zu prüfen. Hinsicht der Geltendmachung von persönlichen Haftungsansprüchen sieht der Vertrauensanwalt des BSZ e.V. – Herr Adrian Wegel, Frankfurt am Main – gute Chancen.
Für betroffene Anleger und Investoren gibt es daher gute Gründe, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Pansolar-Gruppe“ anzuschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.06.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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