Die in der BSZ e.V. TOPliste Kapitalanlagerecht geführte Kanzlei Rechtsanwälte Limmer & Schlomka hatten vor dem Landgericht Hagen ein Urteil erstritten, aufgrund dessen die Postbank AG zur Rückabwicklung des Darlehensvertrags mit dem Anleger verurteilt wurde und zur Rückzahlung des in bar entrichteten Anteils der Kapitalanlage an den Anleger Zug um Zug gegen Übernahme des Fondsanteils.
Gegen dieses Urteil hatte die Postbank AG vor dem Oberlandesgericht Hamm Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Postbank AG darauf hingewiesen, dass es beabsichtige, die Berufung durch Beschluss als unbegründet zurückzuweisen. Daraufhin hat die Postbank AG ihre Berufung zurückgenommen.
Damit ist ein wegweisendes Urteil für diejenigen Anleger des SAB Fonds „Neue Welt", die ihren Anteil finanziert haben, rechtskräftig geworden.
Rechtsanwalt Limmer empfiehlt allen Anlegern, die ihre Kapitalanlage mittels Darlehen finanziert haben, sich von im Kapitalanlagerecht fachkundigen Anwälten beraten zu lassen, welche Erfolgsaussichten auf Rückabwicklung des Darlehens im konkreten Fall bestehen, falls die Kapitalanlage notleidend ist.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „SAB Fonds Neue Welt": anzuschließen.
Foto: Rechtsanwalt Walter Limmer
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.03.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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