Mittwoch, März 16, 2011

K1-Fonds: Zwangssicherungshypothek in Vermittler-Grundstück beantragt!

Großer Erfolg in Sachen K1-Fonds: BSZ e.V.-Vertrauensanwälte beantragen Zwangssicherungshypothek in Vermittlergrundstück! Weitere Klagen gegen Vienna Life, Banken und Vermittler in Vorbereitung!

Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien haben inzwischen eine Zwangssicherungshypothek in ein Grundstück eines Hauptvermittlers von K1-Fonds in Höhe von ca. 47.000,- € beim zuständigen Amtsgericht Saarbrücken beantragt, nachdem der dortige Vermittler sich durch notarielles Schuldanerkenntnis dazu verpflichtet hatte, dem Anleger einen Schaden in Höhe von 47.000,- € zu ersetzen. Das Grundstück dürfte voraussichtlich die Forderung des Anlegers abdecken.

„Dies bestätigt unsere Ansicht, dass diverse Vermittler der K1-Anlagen, vor allem die Hauptvermittler, durchaus solvent genug sind, um mögliche Schadensersatzansprüche der Anleger zu bedienen,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth von Rohde & Späth, der die Eintragung der Zwangssicherungshypothek beantragt hat.

„Allerdings ist hier durchaus Eile geboten, da, wie wir aus sicherer Quelle wissen, inzwischen einige Hauptvermittler versuchen, ihre Vermögenswerte beiseite zu schaffen,“ so Dr. Späth.

Nachdem die Mitgliedskanzlei der „Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1“, die aus Mitgliedskanzleien aus Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie Liechtenstein besteht, Dres. Rohde & Späth aus Berlin inzwischen die ersten Klagen gegen diverse Vermittler der K1-Anlagen vor diversen Gerichten in ganz Deutschland eingereicht hat, werden von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth inzwischen auch die ersten Klagen gegen weitere Verantwortliche vorbereitet.

„Wir sind inzwischen relativ zuversichtlich, auch gegen andere Verantwortliche als die Vermittler und Herrn Kiener selbst erfolgreich Klage einreichen zu können,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth „Allerdings sollte hierbei immer das sog. Prioritätsrisiko beachtet werden, d.h., wer zuerst kommt, mahlt zuerst, da die verfügbaren Gelder vermutlich nicht ausreichen werden, um alle Geschädigten zu befriedigen,“ so Dr. Späth. „Vor allem auch gegenüber einer Bank werden wir in den kommenden Wochen Schadensersatzansprüche geltend machen,“ so Rechtsanwalt Dr. Späth.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „K1 Fonds " anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.03.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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