„Immer wieder Beluga“ heißt es dieser Tage: Was auch immer mit der Beluga-Reederei passieren mag, Anleger, die in Schiffsfonds mit Beluga-Schiffen investiert haben, befassen sich in erster Linie mit der Frage, was aus ihrem Investment wird. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG Rechtsanwälte aus Bremen hat ein Beluga-Team (Rechtsanwalt, Steuerberater Unternehmensberater) zusammengestellt und hat untersucht, was die Fondsanleger unter welchen Bedingungen zu erwarten haben. Exemplarisch wurde der Fonds „Beluga Shipping GmbH & Co. KG ‚Beluga Flirtation’“ herangezogen – mit erschreckendem Ergebnis: „Wenn die Patronatserklärung der Beluga Shipping GmbH gegenüber der Beluga Chartering GmbH sich als nicht mehr werthaltig erweist und die Beluga Chartering nicht in der Lage sein sollte, die vereinbarten Charterraten an den Fonds zu zahlen und deshalb das Schiff am freien Markt zur Charter angeboten werden muss, ist ein Gewinn kaum zu erwarten. Unter solchen Umständen erscheint ein Verlust in Höhe der Hälfte des eingesetzten Kapitals nicht unrealistisch“, erklärt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt.
Beluga Flirtation
Der Fonds wurde im Jahr 2007 von der Ownership Emissionshaus GmbH, Hamburg, aufgelegt und beinhaltet die MS „Beluga Flirtation“. Ein Mehrzweckfrachtschiff mit einer Tragfähigkeit von 12.782 tdw beziehungsweise 665 TEU sowie zwei Schwergutkränen von je 120 t. Die Ablieferung war für Juni 2007 geplant. Das Schiff wurde für zunächst sieben Jahre an die Beluga Chartering GmbH zu einer Netto-Charterrate von 10.650 Euro fest pro Tag verchartert. Die Muttergesellschaft der Beluga Chartering GmbH, die Beluga Shipping GmbH, steht über eine Patronatserklärung dafür ein, dass die Beluga Chartering GmbH über die nötigen Mittel zur Zahlung der Charterraten verfügt. Nach Ablauf der Erstcharter wurde von dem Fonds mit einer Charterrate von 8.600 Euro pro Tag bis zum Ende der Fondslaufzeit kalkuliert. Auf dieser Basis sollten die Anleger Auszahlungen von insgesamt 19,1 Millionen Euro erhalten. Dies entspräche 203 Prozent des von den Anlegern (Kommanditisten) eingezahlten Kapitals von 9,45 Millionen Euro (einschließlich 7,536 Millionen Euro Erlös aus dem Verkauf des Schiffes am Ende der Fondslaufzeit). „Anleger würden somit bei prospektgemäßem Verlauf ihr eingesetztes Kapital innerhalb der Fondslaufzeit verdoppelt haben“, fasst Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Ahrens zusammen.
Berechnung
Von KWAG befragte Marktkenner sind der Meinung, dass eine marktgerechte Charterrate für die Beluga Flirtation gegenwärtig bei 8.000 bis 10.000 US Dollar pro Tag liegt. Tendenz sinkend, weil neue Schiffe auf den Markt drängen. Bei Umrechnung der Dollarwerte mit einem Kurs von 1,40 US Dollar für einen Euro ergibt sich daraus eine Charterrate von 5.714 bis 7.143 Euro pro Tag mit einem mittleren Wert von 6.429 Euro pro Tag. Sollte die Beluga Chartering GmbH die vereinbarten Charterraten nicht mehr zahlen können, müsste das Schiff am freien Markt verchartert werden. Wendet man die genannten Charterraten auf die Restlaufzeit des Flirtation-Fonds (2011 bis 2022) an und lässt alle anderen Angaben gegenüber den Prospektangaben unverändert, auch den prospektierten Verkaufspreis des Schiffes im Jahr 2022, so ergibt sich folgendes Bild:
Charterrate € Verlust Mio € Verlust %*
5.714 7,745 82
6.429 4,673 50
7.143 1,606 17
7.517 0 0
*vom eingesetzten Kapital der Anleger
Fazit
Unter den beschriebenen Umständen wäre ein Gewinn kaum zu erwarten, er würde sich erst ab einer Charterrate über 7.517 Euro einstellen. „Wenn sich eine Charterrate von 6.429 Euro als realistisch erweist, würde das zu einem Verlust von 50 Prozent für die Anleger führen würde“, so Ahrens. Wie wäre die Situation für den Anleger, wenn die Beluga Flirtation jetzt verkauft würde?
Das Schiffsfinanzierungsdarlehen dürfte Ende 2010 mit circa 9,4 Millionen Euro valutieren. Würde der Verkauf des Schiffes einen Netto-Verkaufserlös von mehr als 14 Millionen Euro bringen, so stünden sich die Anleger besser, als wenn das Schiff bis zum Fondsende einen Chartererlös von 6.429 Euro täglich einfahren würde. Wie realistisch ein Verkaufserlös von mehr als 14 Mio Euro ist, kann KWAG derzeit nicht abschließend beurteilen. „Es ist dabei aber zu bedenken, dass die Beluga Flirtation sich in ‚guter‘ Flottengesellschaft befindet “, erklärt Ahrens. Die Gegebenheiten dürften sich bei den anderen Beluga-Schiffen kaum anders darstellen. Insofern sind dem gleichzeitigen Verkauf mehrerer Beluga-Schiffe enge Grenzen gesetzt. Ahrens: „Wir werden in den nächsten Tagen auch die anderen Beluga-Schiffe betrachten und die Ergebnisse veröffentlichen.“
Betroffene Anleger können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schiffsfonds" anschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu/
Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.03.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen