Mittwoch, Februar 09, 2011

Porsche/VW-Übernahme: Akteneinsicht beantragt! Geschädigte können sich dem BSZ e.V. anschließen!

BSZ e.V.-Vertrauensanwälte beantragen Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart und werden demnächst Klagen wegen möglicher Marktmanipulation vorbereiten. Geschädigte können sich dem BSZ e.V. anschließen!

Porsche hatte 2008 versucht, VW mit riskanten Finanztransaktionen zu übernehmen, so hatte Porsche über Jahre hinweg VW-Aktien erworben, aber stets bestritten, VW kontrollieren zu wollen. Im Oktober 2008 teilte Porsche dann überraschend mit, Zugriff auf ca. 74 % der VW-Stammaktien zu haben, wodurch die VW-Aktie kurzzeitig auf über 1000 € anstieg. „Wir werfen Porsche vor, die Investoren bei dem Übernahmeversuch im Unklaren über die Absichten gelassen zu haben, so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat seinerzeit Ermittlungen wegen des Verdachts der Marktmanipulation aufgenommen, auch gegen diverse Manager des Porsche-Konzerns wird offensichtlich ermittelt, bis zum Beweis des Gegenteils gilt die Unschuldsvermutung.

Medienberichten der letzten Wochen zufolge will die Staatsanwaltschaft wohl auch im Februar den Stand ihrer Ermittlungen präsentieren. „Wir haben daher inzwischen für die von uns vertretenen Geschädigten um Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart gebeten und hoffen hierbei auf neue Erkenntnisse für die geplanten Zivilverfahren,“ so Dr. Späth.

Anleger, die durch die geplante Fusion zwischen Volkswagen und Porsche Verluste erlitten haben, können sich dem BSZ e.V. anschließen, um ein gemeinsames effizientes und kostengünstiges Vorgehen zu erreichen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.02.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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