Mit dem nun vorliegenden Urteil des Kammergerichts Berlin vom 11.11.2010 dürfte nunmehr auch die letzte gerichtliche Hürde für die Anleger der diversen Juragent Fonds genommen worden sein, um die ihnen zustehenden Ansprüche auf Zahlung der ausstehenden Garantieausschüttungen für die Jahre 2008 und 2009 gerichtlich durchzusetzen. Mit vorgenannter Entscheidung bestätigte das Kammergericht Berlin auch die Rechtsauffassung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte, wonach Anleger der diversen Juragent Fonds, ihre Ansprüche auf Zahlung der ausstehenden Garantieausschüttung auch gerichtlich feststellen lassen können.
Das nun vorliegende Urteil des Kammergerichts Berlin macht nun für die Anleger den Weg frei, weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu ergreifen. Da sich die jeweiligen Fonds offenbar nicht selbst um ihre Ansprüche gegenüber der Juragent AG kümmern können, oder kümmern wollen, haben die Anleger, deren Ansprüche auf Zahlung der Garantieausschüttung nun tituliert sind, die Möglichkeit, sämtliche Ansprüche der jeweiligen Fonds im Rahmen der Zwangsvollstreckung selbst zu pfänden.
„Dies hat den Vorteil, dass die Anleger dabei unabhängig sind von der Entscheidung der jeweiligen Geschäftsführung der Fonds“, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte die bereits über 300 Anleger der diversen Juragent-Fonds anwaltlich vertritt.
„Anleger, die in Besitz eines rechtskräftigen, oder vorläufig vollstreckbaren Urteils gegen den PKF I, PKF II, PKF III, oder PKF IV sind, können u.a. Ansprüche der Fonds gegen die Juragent AG pfänden und sodann gegenüber der Juragent AG geltend machen. Auch diese Rechtsauffassung wurde bereits mehrfach vom zuständigen AG Charlottenburg bestätigt“, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter. Es kommt daher für die Vollstreckung der Urteile gegen die Fonds nicht zwingend auf deren Zahlungsfähigkeit an. Sollten die Pfändungen gegenüber der Juragent AG obergerichtlich bestätigt werden, kann damit auch mit Urteilen gegenüber den jeweiligen Fonds direkt auf das Vermögen der Juragent AG zugegriffen werden.
Zwischenzeitlich liegt der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte auch eine weitere , für die Anleger der diversen Juragent-Fonds wichtige Entscheidung, des Kammgerichts Berlin vor.
Mit Beschluss vom 04.02.2011 hob das KG Berlin den Seitens der Staatsanwaltschaft Berlin erwirkten Arrest gegen das Vermögen der Juraswiss S.A. auf. Entgegen anders lautender Meldungen im Internet bedeutet dies jedoch nicht, dass die Gelder der Juraswiss S.A. damit automatisch freigegeben sind und für die den Anlegern angebotenen Vergleiche zu Verfügung stehen.
Vielmehr sind die Gelder nach wie vor durch einen weiteren Arrest der Schweizer Staatsanwaltschaft gesperrt. Sollten die bis heute sichergestellten Gelder auch von der Schweizer Staatsanwaltschaft freigegeben werden, wird sich zeigen, was mit den Geldern geschieht. Zwischenzeitlich wurde Seitens eines Teils der Anleger der diversen Juragent-Fonds mit der Juragent AG und der Juraswiss S.A. ein Vergleich geschlossen, in dem sich die Juraswiss S.A. verpflichtete, die Anteile der Anleger für einen Kaufpreis in Höhe von 30 % des Anlagebetrags zu übernehmen. „Bisher ist nach unseren Informationen in keinem dieser Vergleiche Geld geflossen“, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Cocron.
Die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte hat daher bereits vor Monaten für Anleger der diversen Juragent Prozessfinanzierungsfonds Klagen bei den zuständigen Gerichten eingereicht.
Mit einer Vielzahl von Urteilen hat das Amtsgericht Berlin Charlottenburg die Juragent KG zur Zahlung der ausstehenden Garantieausschüttungen an die von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger verurteilt. Zudem muss die Juragent KG nach den nun vorliegenden Entscheidungen auch die den Klägern entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten in voller Höhe ersetzen. Die ersten Verfahren auf Zahlung der Garantieausschüttung konnten zwischenzeitlich zu Gunsten der dort klagenden Anleger rechtskräftig abgeschlossen werden. Die Zwangsvollstreckung läuft.
Darüber hinaus waren nun auch die ersten Rückabwicklungsverfahren der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte betreuten Anleger erfolgreich. Bisher ist es der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte gelungen, mehr als 100 Urteile gegen die Juragent AG / Juragent KGs, und/oder deren ehemaligen Vorstand, Herrn Mirko H. zu erstreiten. Die Vollstreckung der Urteile dauert derzeit noch an. Aufgrund der aktuellen Entscheidung des KG Berlin ist davon auszugehen, dass sich bald auch weitere Vollstreckungserfolge vermelden lassen.
Es gibt also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Juragent" anzuschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu/
Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.02.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen