Mittwoch, Februar 16, 2011

AKURA, Vorläufiges Insolvenzverfahren: Wie sollen sich Anleger jetzt verhalten?

Vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der AKURA Kapital Management AG und der AKURA II Kapital Management AG eröffnet.

Über das Vermögen der AKURA Kapital Management AG und der AKURA II Kapital Management AG wurde am 14.02.2011 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Frank Hanselmann aus Würzburg bestellt.

Zahlreiche Anleger haben in den vergangenen Jahren ihr Kapital in atypisch stille Beteiligungen und Genussrechte, die von der AKURA Unternehmensgruppe angeboten wurden, investiert. Auf Grund der Insolvenz der AKURA Kapital Management AG und der AKURA II Kapital Management AG droht nun jenen Anleger, die bei diesen Gesellschaften investiert haben, der Totalverlust des eingesetzten Kapitals.

Besonders hart dürfte es jene Anleger treffen, die ihr Geld in Genusscheine der beiden Unternehmen angelegt haben. Denn nach der geltenden Rechtslage, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz werden die Genussrechtsinhaber im Falle einer Insolvenz nur nachrangig bedient. Bemerkenswert ist, dass der TÜV Rheinland für das Genussrecht AKURA II in Bezug auf die Produktplausibilität und die Transparenz sogar das Siegel „Gut" erteilt hat.

Zu berücksichtigen gilt es ferner, dass laut Medienberichten, zwei Verantwortliche der AKURA wegen Verdachts auf Betrug im besonders schweren Fall verhaftet wurden. Laut Börse Online vermuten die Ermittler, dass die beiden AKURA Mitarbeiter Anlegergelder für sich selbst behalten haben.

Für die Anleger stellt sich daher die Frage, wie sie sich nun verhalten sollen:

In jedem Fall sollten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens etwaige Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz weiter. Daneben sind Schadensersatzansprüche gegen die Berater denkbar, sofern beim Erwerb der Anlage über die Besonderheiten und Risiken der Anlage (z.B. Verlustrisiko bis hin zum Totalverlust) nicht oder nur unvollständig aufgeklärt worden ist. So wurde beispielweise bekannt, dass das Landgericht Bad Kreuznach mit Urteil vom 02.09.2009 einer AKURA-Anlegerin Schadensersatz zugesprochen hat. Darüber hinaus sind u.U. Schadenersatzansprüche gegen die verantwortlichen Personen der AKURA Kapital Management AG und der AKURA II Kapital Management AG gegeben.

Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft "Akura" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.02.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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