Geschädigte wenden sich an die BaFin! Geschädigte schließen sich im BSZ e.V. zusammen!
Die Univerma AG ging Mitte August 2010 an die Wiener Börse. Anfang September 2010 erfolgte außerdem die Aufnahme in den Entry Standard der Börse Frankfurt. Allerdings wurden die Univerma-Aktien bereits Mitte November 2010 (mit Ablauf zum 31.12.2010) wieder aus dem Handel der Wiener Börse genommen.
Nach der Notierungsaufnahme in Frankfurt hielt sich der Univerma-Kurs relativ konstant bei ca. 60 €, um ab dem 28.12.2010 steil abzustürzen, aktuell notieren die Aktien mit deutlich unter 10 €.
Zahlreiche Anleger erlitten durch den Kurssturz erhebliche Verluste.
Da diverse Anzeichen vorhanden sind, dass bei dem Kurssturz nicht alles mit rechten Dingen zuging, hat der BSZ e.V. eine Interessengemeinschaft „Univerma AG“ ins Leben gerufen, der sich geschädigte Univerma-Anleger anschließen können, um gemeinsam zu prüfen, ob nicht mögliche Schadensersatzansprüche wegen des Kurssturzes und der damit einhergehenden Verluste möglich sind. Inzwischen wurde schon von diversen Anlegern, die sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft angeschlossen haben, die BaFin über den Vorfall des Kurssturzes benachrichtigt, die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte erhoffen sich hierüber neue Erkenntnisse.
Geschädigte Anleger, die bei dem Kurssturz Verluste erlitten haben, können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „UNIVERMA“ anschließen, um ihre Interessen zu bündeln.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu/
Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.01.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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