Freitag, Januar 07, 2011

Porsche: Klagen in Deutschland über BSZ e.V.-Vertrauensanwälte

Gericht in New York weist Klagen ab! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte werden Klagen in Deutschland wegen möglicher Marktmanipulation vorbereiten. Geschädigte schließen sich dem BSZ e.V. an!

Ein New Yorker Gericht hat Klagen diverser Hedgefonds gegen den Autohersteller Porsche wegen Verlusten im Zusammenhang mit der damaligen geplanten Fusion mit VW abgewiesen, als Begründung führte das Gericht in New York an, für Aktiengeschäfte außerhalb der USA nicht zuständig zu sein. Dagegen können die Kläger zwar binnen 30 Tagen Berufung einlegen, es wird aber doch klar, dass es für Geschädigte deutlich schwerer werden dürfte, ihre Ansprüche in den USA durchzusetzen.

Vorausgegangen war, dass Porsche über Jahre hinweg VW-Aktien erworben hatte, aber stets bestritten hatte, VW kontrollieren zu wollen. Im Oktober 2008 teilte Porsche dann überraschend mit, Zugriff auf 74 % der VW-Stammaktien zu haben, wodurch die VW-Aktie kurzzeitig auf über 1000 Euro anstieg.

Anleger, die z.B. auf fallende Kurse gesetzt hatten, erlitten dadurch erhebliche Verluste. Vor allem institutionelle Anleger wie Hedgefonds erlitten Verluste im höheren 7-stelligen Bereich, die 39 Hedgefonds aus New York z.B. hatten einen Gesamtschaden von rund 1,5 Milliarden Euro zu verschmerzen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat seinerzeit Ermittlungen wegen des Verdachts der Marktmanipulation aufgenommen, bis zum Beweis des Gegenteils gilt die Unschuldsvermutung.

"Umso wichtiger ist es für Geschädigte aus Europa und den USA nun, ihre Klagemöglichkeiten in Deutschland zu prüfen," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth, der bereits einige Geschädigte vertritt. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Späth rechnet damit, dass in Kürze die ersten Klagen in Deutschland eingereicht werden.

Entgegen kommen dürfte Geschädigten dabei auch, dass die Staatsanwaltschaft Anfang Februar den Stand ihrer Ermittlungen präsentieren will. "Wir werden auf jeden Fall für die Geschädigten um Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft bitten und hoffen hierbei auf neue Erkenntnisse für die geplanten Zivilverfahren," so Dr. Späth.

Anleger, die durch die geplante Fusion zwischen Volkswagen und Porsche Verluste erlitten haben, können sich dem BSZ e.V. anschließen, um ein gemeinsames effizientes und kostengünstiges Vorgehen zu erreichen.

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Porsche" anschließen

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walther Späth


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.01.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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