Mittwoch, Januar 19, 2011

Offene Immobilienfonds galten lange Jahre als relativ sichere Möglichkeit der Kapitalanlage.

Morgan Stanley P2 Value, Degi Europa und Kanam US-Grundinvest Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht.

Offene Immobilienfonds galten lange Jahre als relativ sichere Möglichkeit der Kapitalanlage. Wie sich inzwischen herausgestellt hat, ist das jedoch nicht immer der Fall. Dies haben mehrere spektakuläre Fondsschließungen und / oder –Auflösungen in den letzten Monaten gezeigt. Hiervon betroffen sind auch die Fonds Morgan Stanley P2 Value, Degi Europa und Kanam US-Grundinvest.

In diesen Fällen besteht die Gefahr, dass die Anleger wohl nur dann ihre Investitionen vollumfänglich zurückerhalten, wenn sie rechtliche Schritte einleiten.

„Hierbei kommen insbesondere die Beratungsinstitute als mögliche Anspruchsgegner in Betracht“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. „Denn die Rechtsprechung legt dem Anlageberater erhebliche Aufklärungs- und Beratungspflichten auf. Werden diese Pflichten verletzt, machen sich die Beratungsinstitute grundsätzlich schadensersatzpflichtig.“

Neben Hinweisen auf Verlustrisiken oder auf eine mögliche Schließung des Fonds müssen die Berater regelmäßig auch über die den Beratungsinstituten zufließenden Rückvergütungen, die sog. kick-backs aufklären. Dies gilt zumindest dann, wenn die Anlageberatung durch Mitarbeiter einer Bank erfolgte.
„Anleger, die durch offene Immobilienfonds Geld verloren haben, sollten sich an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden, um mögliche Schadenersatzansprüche prüfen zu lassen“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz.

„Allerdings sind die relativ kurzen Verjährungsfristen zu beachten. Denn diese Ansprüche können gemäß § 37a WpHG stichtagsgenau drei Jahre nach Zeichnung verjähren. Es ist daher zu raten, zur Sicherstellung der Durchsetzbarkeit verjährungshemmende Maßnahmen einzuleiten.“

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Offene Immobilienfonds" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.01.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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