Montag, Januar 31, 2011

Integro Capital Partners Ltd.: Arrest im Eilverfahren erwirkt.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat für zwei Mandanten, die im Jahr 2007 eine Investmentvereinbarung der Integro Capital gezeichnet hatten, einen dinglichen Arrest gegen den Verantwortlichen der Integro Capital Partners Ltd. erwirkt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main gab dem Antrag der Anleger im Eilverfahren statt und legte mittels Beschluss fest, dass der dingliche Arrest in das Vermögen des Antragsgegners angeordnet werde.

Der Antragsgegner sammelte nach Feststellung des Landgerichts Görlitz seit dem Jahr 2004 unter seiner Firma Integro Capital Partners Ltd. Kapital von deutschen Anlegern unter der Behauptung ein, dass es sich um eine renditestarke und sichere Geldanlage handele. Er garantierte den Anlegern dabei auszuzahlende oder zu thesaurierende Renditen zwischen 0,467 und 2,4 Prozent monatlich. Dabei wusste der Antragsgegner, so das Landgericht Görlitz weiter, dass er die ihm anvertrauten Gelder nicht absprachegemäß anlegen werde. Tatsächlich verfügt die Integro Capital Partners Ltd. auch nicht über ausreichend Vermögen, um den Anlegern ihr Geld zurückzahlen zu können. Der Antragsgegner ist deswegen vom Landgericht Görlitz zu einer mehrjährigen Haftstrafe wegen Betruges verurteilt worden.

"In diesem Zusammenhang haben wir mittels des Arrestverfahrens unverzüglich ein Eilverfahren eingeleitet", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Christian Luber, LL.M., M.A. von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte der den Arrest erwirkt hat. "Zweck dieses Verfahrens war es, den geltend gemachten Anspruch unserer Mandantschaft umgehend zu sichern, um zu verhindern, dass zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr auf das Vermögen des Antragsgegners zugegriffen werden kann. Dieser Titel ist aufgrund des Prioritätsprinzips ein nicht zu unterschätzender Vorteil für unsere Mandantschaft. Denn bei der Vollziehung des Arrestbefehls gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. BSZ e.V. Vertrauensanwalt Luber rät daher allen Geschädigten der Integro Capital Partners Ltd., anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten einzuholen.

Betroffene Investoren können sich der Interessengemeinschaft „Integro Capital" im BSZ e.V. anschließen.

Bildquelle: ©Thorben Wengert/PIXELIO www.pixelio.de



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Dieser Text gibt den Beitrag vom 31.01.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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