Dienstag, November 02, 2010

Weiterer Erfolg für Erwerber von Lehman-Zertifikaten.

Landgericht Frankfurt am Main verurteilt die Commerzbank AG zum Schadensersatz

Wie die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich meldet, konnte ein weiterer Erfolg für Erwerber von so genannten Lehman-Zertifikaten erreicht werden.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 22.10.2010 (Aktenzeichen: 2-19 O 26/10) die Commerzbank AG zum Schadensersatz verurteilt. Dem Kläger und seiner Ehefrau wurden im Rahmen eines Beratungsgespräches im Februar 2007 ein Bonus-Barriere Quanto Zertifikat und ein Global Champion Zertifikat empfohlen. Nach Auffassung des Klägers entsprachen die empfohlenen Anlagen weder den persönlichen Verhältnissen des Klägers und seiner Ehefrau, noch wurde der Kläger und seine Ehefrau hinreichend klar und deutlich über die Funktionsweise und die Risiken der empfohlenen Zertifikate aufgeklärt.

Unstreitig hat der Bankberater die Eheleute nicht auf das wirtschaftliche Eigeninteresse der Bank am Verkauf dieser Zertifikate hingewiesen. Nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt am Main trifft die beratende Bank jedoch die Pflicht, ihren Kunden vor Durchführung von Geschäften bestehende Interessenkonflikte eindeutig offenzulegen, um so den Kunden die Möglichkeit zu eröffnen, die Sachgerechtigkeit der Beratungsleistung anhand von Indizien selbst zu überprüfen. Eine Aufklärungspflicht der beratenden Bank über Interessenkonflikte besteht in diesem Zusammenhang nicht nur dann, wenn Rückvergütungen im Sinne der durch den BGH in der Entscheidung vom 27.10.2009 nochmals klargestellten Definition an die Bank fließen, sondern auch dann, wenn eine entsprechende Aufklärung notwendig ist, um den Kunden einen Interessenkonflikt der Bank offenzulegen und ihn in die Lage zu versetzen, das Umsatzinteresse der Bank selbst einzuschätzen.

„Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, zeigt diese Entscheidung, dass es sich für Erwerber von Zertifikaten, die sich von ihrer Bank nicht ordnungsgemäß aufgeklärt fühlen, durchaus lohnt, gerichtliche Schritte überprüfen zu lassen“, sagt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der das Verfahren betreut hat.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt deshalb allen Erwerbern von Zertifikaten, die der Auffassung sind, nicht ordnungsgemäß beraten worden zu sein, eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei aufzusuchen und das Bestehen von Schadensersatzansprüchen überprüfen zu lassen.

Für betroffene Anleger gibt es also gute Gründe sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft "Lehman Brothers" anzuschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

 
Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.10.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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