BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte erwirken Titel im Arrestverfahren gegen Vorstand der Caviar Creator Inc.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat für mehrere Mandanten, die vorbörsliche Aktien der Caviar Creator Inc. gezeichnet hatten, einen dinglichen Arrest erwirkt. Das Landgericht Düsseldorf gab den Anträgen der Anleger im Eilverfahren statt und legte mittels Beschluss fest, dass der dingliche Arrest gegen den Vorstand der Caviar Creator Inc. erlassen werde.
Das Unternehmen Caviar Creator ist bereits seit mehreren Jahren in den Schlagzeilen. Caviar Creator, das Aquakulturanlagen zur Kaviarproduktion betreibt, warb in der Vergangenheit Anleger mit dem Versprechen, mittels der Kaviarproduktion hohe Renditen zu erzielen. Hierzu wollte das Unternehmen an die Börse gehen, was bis heute nicht gelungen ist. Seit mehreren Jahren ermittelten auch die Untersuchungsbehörden gegen den Unternehmenschef, im Jahr 2009 wurde Anklage erhoben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Unternehmenschef im Zusammenhang mit dem Vertrieb von außerbörslichen Aktien der Caviar Creator Betrug vor. So seien bis zum Jahr 2005 von mehreren tausend Anlegern Gelder in Höhe von circa Euro 34.000.000,00 akquiriert worden.
"In diesem Zusammenhang haben wir mittels des Arrestverfahrens ein Eilverfahren eingeleitet", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich. "Zweck dieses Verfahrens ist es, den geltend gemachten Anspruch unserer Mandanten umgehend zu sichern, um zu verhindern, dass zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr auf das Vermögen des Vorstandes der Caviar Creator Inc. zugegriffen werden kann."
Das Landgericht Düsseldorf gab dem Antrag der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger statt. Aufgrund der Eilbedürftigkeit wurde auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichtet. "Dieser Titel ist aufgrund des Prioritätsprinzips ein nicht zu unterschätzender Vorteil für unsere Mandantschaft. Denn bei der Vollziehung des Arrestbefehls gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst," erklärt Rechtsanwalt Luber von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte weiter. Rechtsanwalt Luber rät daher all jenen Personen, die sich von der Caviar Creator Inc. geschädigt fühlen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.
Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Caviar Creator anschließen.
Bildquelle: ©Maren Beßler/PIXELIO http://www.pixelio.de/
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.11.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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