Wie die in der BSZ e.V. TOPliste Kapitalanlagerecht geführte Kanzlei Rechtsanwälte Limmer und Dr. Schlomka aus Chemnitz mitteilen wurde die Deutsche Postbank AG vor dem Landgericht Hagen verurteilt, dem Mandanten der vorgenannten Rechtsanwälte Schadenersatz zu leisten, d. h. ihn von der Darlehensverpflichtung freizustellen, den Fondsanteil zu übernehmen, dem Anleger die Zinsen und Tilgungen, abzüglich Steuervorteile und Ausschüttungen zu erstatten, die Lebensversicherung rück abzutreten und ihm von einer eventuellen Nachhaftung gem. §§ 171, 172 Abs. 4 HGB freizustellen sowie zum Ersatz der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten.
Die Rechtsanwälte teilen weiter mit, dass nach ihrer Auffassung ihre Argumentation zu der Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag und zum so genannten Verbundgeschäft das Gericht wohl überzeugt habe und zu diesem Urteil geführt haben dürfte.
Dieses Urteil stellt einen wichtigen Erfolg für Anleger des SAB Fonds "Neue Welt" dar, der bekanntermaßen in Schieflage geraten ist. Anleger, die ihren Anteil über die damalige BHW-Bank finanziert haben, sind nun mit Aussicht auf Erfolg in der Lage, schadlos aus dieser Kapitalanlage herauszukommen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „SAB Fonds "Neue Welt": anzuschließen.
Foto: Rechtsanwalt Walter Limmer
Foto: Rechtsanwalt Walter Limmer
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.11.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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