Jahrelang hat man den geschädigten Anlegern von interessierter Seite aus ständig den unsäglichen Spruch vom „guten Geld“ was man dem „schlechten Geld“ nicht hinterherwerfen sollte eingebläut um sich so vor rechtlicher Verfolgung zu schützen. Nun hat sich das Blatt gewendet!
Jedes Jahr finden Anlagebetrüger mehr und mehr Opfer. Die Schadenshöhe wächst scheinbar ungebremst. Treffen kann es offensichtlich jeden – auch Finanzspezialisten. Prominente Beispiele gibt es genug; sie können in der Tagespresse nachgelesen werden. Für die Milliardenschäden bei den Banken, Kapitalanlegern und Steuerzahlern zeichnen nicht nur unfähige und unseriöse Marktteilnehmer sondern oft auch die erste Garnitur der internationalen Anlagebetrüger-Clique verantwortlich. Diese „kriminelle Oberschicht“, die immer an ersten Adressen residiert, kann ganze Finanz- und Staatssysteme erschüttern.
Wenn es darum geht, das verlorene Geld wieder zu beschaffen oder zumindest den Schaden zu begrenzen, sind immer mehr geprellte Anleger mittlerweile doch bereit sich zu wehren. Laut BKA hat sich die Zahl von Anzeigen geprellter Kapitalanleger verdreifacht. Als mögliche Ursache für den Zuwachs nannte BKA-Präsident Jörg Ziercke die öffentliche Aufarbeitung der Wirtschafts- und Finanzkrise in den Medien sowie die Aufrufe von Verbraucherschutzorganisationen zu Strafanzeigen gegen Anlagevermittler. Diese hätten "offenbar beim Bürger zu einer verstärkten Sensibilität geführt und das Anzeigeverhalten der Geschädigten beeinflusst", erklärte Ziercke.
Jahrelang hat man den geschädigten Anlegern von interessierter Seite aus ständig den unsäglichen Spruch vom „guten Geld“ was man dem „schlechten Geld“ nicht hinterherwerfen sollte eingebläut um sich so vor rechtlicher Verfolgung zu schützen. Darüber hinaus wurden und werden die Anlegerschutzanwälte von jenen Kreisen gerne als gierige Raffzähne diffamiert, Anlegerschutzvereine als selbsternannte Verbraucherschützer mit Abzockermentalität beschimpft. Das wird mit Methode betrieben. Diese Aktionen wiederholen sich ständig, denn Wiederholung macht Meinung!
Der BSZ® e.V. bietet seit Jahren auf seiner Homepage www.fachanwalt-hotline.de eine aktuelle Berichterstattung über Fälle im Kapitalanlegebereich. Teilweise auch gegen den erheblichen Widerstand der in das Visier geratenen Initiatoren. Die Beweislast liegt bei den Anlegern, die Prozesshürden sind hoch, also ist es wichtig, dass Erkenntnisse gebündelt werden.
Aus diesem Grunde sind Organisationen und auch Interessengemeinschaften die in diesem Bereich ermitteln, aufklären und praktische Hilfe anbieten hilfreich und auch dringend notwendig. Dazu gehört zum Beispiel auch der BSZ® e.V. Der BSZ® e.V. ist ein unabhängiger, weisungsfreier eingetragener Verbraucherschutzverein der mit seinem Anlegerschutzprogramm mit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland beiträgt, das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt stärkt und die Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze schützt.
Ob eine einzelne Anwaltskanzlei oder auch zwei diese Aufgabe so wahrnehmen wollen oder können, darf jedermann selbst beurteilen.
Fazit des BSZ® e.V.
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer windigen Kapitalanlage vorerst weiteres Kapital einzuschießen, um nicht alles zu verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitalansatz rechnet sich in den meisten Fällen.
Die von dem BSZ® e.V. initiierten Interessengemeinschaften geschädigter Kapitalanleger, sind unabhängig und von niemandem Weisungsabhängig. Die dem BSZ® e.V. verbundenen Anlegerschutzkanzleien sind auf das Kapitalmarkt-, Bank- und Börsenrecht spezialisiert. Die Rechtsanwälte vertreten in ganz Deutschland sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren. Im Fokus der anwaltlichen Tätigkeit stehen der präventive Anlegerschutz und Haftungsfragen des Kapitalmarktes. Laut JUVE Handbuch für Wirtschaftskanzleien nehmen viele dieser Kanzleien eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein.
Geschädigte Kapitalanleger können sich online einer BSZ® e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Foto: Logo des BSZ® e.V.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/
Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.11.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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