Sonntag, August 15, 2010

Schadensersatz zugunsten eines VIP 4 Medienfonds Anlegers.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist das Urteil eine kleine Sensation. Für die Anleger aller VIP Medienfonds, nicht nur des VIP 4 Medienfonds bedeutet diese neue Hoffnung, das verlorene Geld zurück zu erhalten.

Der VIP 4 Medienfonds wurde insbesondere gut betuchten Anlegern als Steuersparmodell angeboten. Das Modell sah vor, dass lediglich ein Teil der Gesamteinalge in bar erbracht wurde. Dieser Teil konnte dann sofort voll steuerlich geltend gemacht werden. Den restlichen Teil der Gesamteinlage finanzierte die UniCredit Bank AG (früher HypoVereinsbank). Das eingebrachte Geld floss dann aber wieder zu großen Teilen zur UniCredit Bank AG (früher HypoVereinsbank) zurück, weil diese am Ende der Laufzeit die garantierte Zahlung finanzierte. Lediglich ein geringer Teil der Einlagen flossen in die Filmproduktion selbst.

Der VIP 4 Medienfonds enttäuschte die hohen Erwartungen der Anleger, die diese nach den Versprechungen der Berater haben durften. Die Steuervorteile sind in Gefahr, die Erträge des Fonds zu gering. Für geschädigte Anleger droht die Anlage deshalb zum Boomerang zu werden. Es droht der Verlust des bisher eingezahlten Geldes, der Verlust der Steuervorteile und zudem können der VIP 4 Medienfonds bzw. Dritte die restliche Einlage einfordern. Anleger müssten dann noch gutes Geld schlechtem hinterher werfen.

Das OLG München hat dem nun einen Riegel vorgeschoben. Nach der Rechtsprechung des BGH ist es schwierig, einen Schadensersatzanspruch gegen eine lediglich kreditfinanzierende Bank durchzusetzen. Dies ist in dem Verfahren vor dem OLG München aber gelungen. Die UniCredit Bank AG (früher HypoVereinsbank) haftet deshalb, weil sie den Anlegern hätte mitteilen müssen, dass nur ein Teil des Geldes in die Filmproduktion fließt. Da dies nicht geschehen ist, wurde die UniCredit Bank AG (früher HypoVereinsbank) zu Schadensersatz verurteilt. Der Anleger erhält sein Geld zuzüglich Zinsen zurück.

Der im Kapitalanlagerecht tätige Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH teilt mit, "dass dieses Urteil für viele Anleger der VIP Medienfonds ein Hoffnungsschimmer ist. Anleger sollten dringend ihre Ansprüche gegen die Verantwortlichen überprüfen lassen, da diese noch in diesem Jahr zu verjähren drohen." Neben der UniCredit Bank AG (früher HypoVereinsbank) kommen auch Ansprüche gegen die Commerzbank AG in Frage, die den Fonds vertrieben hatte.

Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „VIP" anzuschließen.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Foto: Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll

Mitgeteilt durch:
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