Mittwoch, August 18, 2010

MONTRANUS Medienfonds: Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar reicht erste Klagen ein

Bei allen drei MONTRANUS Medienfonds der Hannover Leasing nimmt die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar die Verantwortlichen in die Pflicht. Erste Klagen wurden bereits eingereicht, weitere folgen.

Entwicklung der MONTRANUS Medienfonds
Erst kürzlich wieder, nämlich mit Schreiben vom 16.07.2010, konfrontierte Hannover Leasing die Anleger der MONTRANUS Beteiligungs- GmbH & Co. Verwaltungs KG (HL Nr. 143) damit, dass in den kommenden Wochen geänderte Feststellungsbescheide erlassen werden. Während die steuerliche Aberkennung näher rückt, nehmen immer mehr Geschädigte rechtliche Beratung und Hilfe in Anspruch.

Die Anleger fallen dann in der Regel aus allen Wolken, wenn sie durch die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar erfahren, dass die Aufwendungen für die Steuernachzahlungen nebst Zinsen nicht ihr einziger Schaden sein wird. So muss beispielsweise beim Medienfonds MONTRANUS II nach Auskunft der Fondsverwaltung am Fondslaufzeitende mit rund 23 % Kapitalverlust gerechnet werden.

Rechte des einzelnen Anlegers
Was viele Anleger noch nicht wissen: Oftmals wurden sie hinsichtlich ihrer Beteiligung falsch beraten und nicht richtig aufgeklärt. Eine solche Falschberatung löst Schadensersatzansprüche gegen die Berater bzw. beratenden Banken aus. Außerdem sind die durch die Helaba Dublin Landesbank Hessen Thüringen International erteilten Widerrufsbelehrungen nach rechtlicher Einschätzung der Kanzlei fehlerhaft. Mit der Beitrittserklärung hatten die Montranus Anleger bei der Helaba Dublin eine obligatorische Teilfinanzierung abzuschließen.

Rechtliche Schritte sind erfolgsversprechend
Die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar betreut bundesweit bereits 350 MONTRANUS Anleger, Tendenz steigend. Sie kann auf eine langjährige Erfahrung aus mehr als 1000 Medienfondsfällen zurückgreifen. In den letzten Monaten verhandelte die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar für ihre Mandanten mit zahlreichen Beratern, Banken und mit der Helaba Dublin. Teilweise konnten Vergleiche mit Kompensationszahlungen und Verjährungsverzichte vereinbart werden. Leider zeigte sich nicht jeder Verantwortliche einsichtig und kooperationsbereit.

Gegen diejenigen, welche sich nicht zu einer Einigung bereit erklärt hatten, werden nun erfolgsversprechende, rechtliche Schritte eingeleitet. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar hat bereits 15 Klagen gegen verschiedene Berater und beratende Banken sowie gegen die Helaba Dublin International eingereicht. Bis zum Ende des Sommers sollen vorerst weitere 20 Klagen folgen. Erste Erkenntnisse hieraus werden für den Spätherbst dieses Jahres erwartet. Insbesondere im Hinblick auf das verjährungskritische Datum des 31.12.2010 sollten geschädigte MONTRANUS Anleger frühzeitig ihre persönlichen Möglichkeiten prüfen lassen.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Film-und Medienfonds/MONTRANUS" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt Wolf Freiherr von Buttlar 

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.08.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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