Eine eventuelle Verurteilung des ehemaligen IKB-Chefs Ortseifen kann die Erfolgsaussichten für Aktionärsklagen erhöhen.
Diversen Presseberichten zufolge ist mit einer strafrechtlichen Verurteilung des ehemaligen IKB-Vorstandsvorsitzenden Stefan Ortseifen zu rechnen. Ihm wird vorgeworfen, die finanzielle Lage der Düsseldorfer Bank unzutreffend dargestellt zu haben. In einer Pressemitteilung der Bank vom 20.07.2007 wurde nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der unzutreffende Eindruck erweckt, die sich damals bereits abzeichnenden Verwerfungen am US-Hypothekenmarkt hätten auf die IKB praktisch keine Auswirkung, während die IKB zu diesem Zeitpunkt tatsächlich wohl bereits am Rande der Insolvenz stand.
Zahlreiche Anleger haben die Mitteilung vom 20.07.2007 zum Anlass genommen und Aktien der im MDAX notierten Gesellschaft gekauft. Die Düsseldorfer Mittelstandsbank musste nach Ausbruch der Finanzkrise mit etwa zehn Milliarden Euro gestützt werden. Die Aktien der Bank haben mittlerweile fast ihren gesamten Wert eingebüßt
Nach Einschätzung der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte wird eine strafrechtliche Verurteilung auch die Erfolgsaussichten für Schadensersatzklagen von getäuschten Aktionären deutlich erhöhen. „Wer aufgrund der Meldung vom 20.07.2007 Aktien der IKB gekauft hat, dem stehen dann wohl regelmäßig Schadensersatzansprüche gegen Ortseifen und die IKB zu“ meint Rechtsanwalt und BSZ e.V. Franz Braun, Partner bei CLLB. Gleichwohl bedarf eine abschließende Beurteilung einer genauen Analyse des Einzelfalls, so dass sich die Anleger an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden sollten, um ihre Ersatzansprüche prüfen und gegebenenfalls auch durchsetzen zu lassen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „IKB" anschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.07.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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