Dieburg, Berlin, Wien, Zürich, Vaduz, den 30.07.2010:
Im Fall K1 sollten Betroffene bedenken,, dass mehrere Anspruchsgegner in Betracht kommen, wie z.B. Helmut Kiener selbst, Wirtschaftsprüfer, beteiligte Banken, aber auch die jeweiligen Vermittler der Anlage.
Bei den Vermittlern der Anlage sollten Geschädigte beachten, dass hier in vielen Fällen Verjährung drohen könnte. Da die Vermittler teilweise als Wertpapierdienstleistungsunternehmen strukturiert waren bzw. sind, droht aufgrund der speziellen Verjährungsvorschrift des § 37a WpHG alter Form teilweise akute Verjährung, da nach dieser Spezialvorschrift Verjährung drei Jahre nach Zeichnung der Wertpapiere eintritt, und zwar kenntnisunabhängig.
Die "Internationale Anwaltsallianz im Fall K1" mit Mitgliedskanzleien in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Spanien, Liechtenstein, den British Virgin Islands, die bereits zahlreiche Geschädigte vertritt, bereitet daher in einigen Fällen inzwischen auch die ersten Klagen gegen diverse Verantwortliche vor.
"Wir werden bereits in den nächsten Wochen in einigen Fällen die ersten Klagen gegen die diversen Verantwortlichen vorbereiten, unter anderem gegen die beteiligten Vermittler, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth , Mitglied der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1".
Insbesondere sollte auch die Solvenz der Haftungsgegner geprüft werden. "Betroffene sollten dabei auch immer das Prioritätsprinzip beachten, das heißt, wer zuerst kommt, mahlt zuerst," so Rechtsanwalt Dr. Späth.
Betroffene Anleger in K1-Fonds aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft K1 anschließen, um Zugang zu der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" zu bekommen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc (real Estate) Immobilienökonom (ebs)
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 31.07.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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