Das Landgericht Fulda sprach am 11.06.2010 einem Anleger der Four Gates AG (vormals OFL-Leasing) vollumfänglichen Schadensersatz zu. Ferner ist dieser nicht verpflichtet, weitere Einzahlungen auf seine Beteiligung zu leisten. Das Urteil wurde durch den schweinfurter BSZ-Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze erstritten. Zur Begründung führt das Landgericht aus, dass gesetzwidrig im Gesellschaftsvertrag eine ratierliche Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens vereinbart wurde.
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V.-IG Four Gates AG anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Fachanwalt für Strafrecht
Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.07.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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