Freitag, Juli 09, 2010

Anleger in den US-Lebensversicherungsfonds GAF Active Life 1 und 2 haben derzeit nichts zu lachen.

GAF Active Life 1 + 2: Anleger schließen sich dem BSZ e.V. an! Fonds laufen schlechter als prognostiziert, Ausschüttungen bleiben aus! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen Schadensersatzansprüche betroffener Anleger!

Anleger in den US-Lebensversicherungsfonds GAF Active Life 1 und 2 haben derzeit nichts zu lachen. Vor kurzem wurde den Anlegern in den Gesellschafterversammlungen mitgeteilt, dass Sie nur noch sehr eingeschränkt Ausschüttungen erwarten können, außerdem mussten Kredite in Millionenhöhe in Anspruch genommen werden, um die Liquidität des Fonds zu erhöhen.

US-Lebensversicherungsfonds kaufen Lebensversicherungen auf, allerdings sind die Erwartungen oftmals nicht eingetroffen, weil die Menschen teilweise länger leben als damals prognostiziert.

Inzwischen haben sich zahlreiche betroffene Anleger beim BSZ e.V. gemeldet, um sich fachkundige Hilfe zu holen.

Vermittelt wurden die Fonds zum Großteil von diversen Banken, die für die Vermittlung der Fonds hohe Provisionen, teilweise zwischen 5 und 10 %, erhalten haben. Allerdings wurden die Anleger teilweise nicht auf die hohen erhaltenen Provisionen und Rückvergütungen hingewiesen. Durch die aktuelle BGH-Rechtsprechung zum Thema „kick-backs“ können Anleger unter Umständen die volle Rückabwicklung der Beteiligung verlangen, wenn sie auf die erhaltenen Provisionen und Rückvergütungen nicht hingewiesen wurden.

Auch werden die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte für die betroffenen Anleger Schadensersatzansprüche gegen alle sonstigen Verantwortlichen prüfen.

Betroffene können sich dem BSZ e.V. anschließen.

Für weitere Informationen können sich Betroffene Anleger der "BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft GAF Active Life 1 + 2 " anschließen.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Bildquelle: ©Stefan q1983/PIXELIO       http://www.pixelio.de/
Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.07.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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