Nachdem die die Fondsgesellschaft Cramer Schifffahrts GmbH & Co. KG „MS Hannes C“ letztes Jahr in die Insolvenz ging, fordert der Insolvenzverwalter von den Anlegern nun gerichtlich die in den Jahren 2006 und 2007 gewährten Ausschüttungen zurück.
Die Anleger sollten daher unbedingt prüfen lassen, ob diesem Rückzahlungsbegehren nicht aufrechenbare Ansprüche gegenüber stehen.
„Beim Vorliegen individueller Voraussetzungen ist es möglich, sich dem Rückzahlungsbegehren erfolgreich zu widersetzen“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler von MHG Rechtsanwälte Jena. Da in einigen Fällen bereits Klagen gegen die Anleger ausgebracht wurden, ist ein schnelles Handeln erforderlich, weil die gerichtlich gesetzten Fristen oft kurz bemessen sind.
Wichtig ist ebenso die Anmeldung der bestehenden Forderungen der Anleger im Insolvenzverfahren. „Nach hiesiger Kenntnis hat noch eine Vielzahl der Anleger ihre Forderungen nicht im Insolvenzverfahren angemeldet. Damit drohen sie mit ihren Forderungen ganz auszufallen“, so Geißler.
Das selbe Problem dürfte auf alle Schifffondsanleger zukommen, deren Gesellschaften aufgrund der Weltwirtschaftskrise in die Schieflage gerieten und nicht saniert werden konnten.
Betroffene Anleger sollten daher unbedingt prüfen lassen, ob die Rückzahlungsansprüche des Insolvenzverwalters erfolgreich abgewehrt werden können, und die Anmeldung der Forderung beim Insolvenzverwalter vornehmen, so dass die ehemals eingezahlten Gelder nicht vollends verloren gehen.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.06.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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