Samstag, Mai 01, 2010

Dresdner Bank AG Global Champion IV-Zertifikate: Rückabwicklung erstritten!

Spitzen-Erfolg für BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Rohde & Späth! Landgericht Berlin verurteilt Commerzbank AG zur Zahlung von 141.600,- € Zug um Zug gegen Rückübertragung der Zertifikate!

Für Anleger von (Dresdner Bank AG Global Champion IV)- Zertifikaten gibt es gute Neuigkeiten:

In einem von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, vor dem Landgericht Berlin betreuten Verfahren hat das Landgericht Berlin die Commerzbank als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank dazu verurteilt, an die dortige Klägerin 141.600 € nebst Zinsen zurück zu zahlen, Zug um Zug gegen Übertragung der sich im Depot der Klägerin befindlichen Zertifikate Dresdner Bank AG Global Champion IV. (Urteil des LG Berlin vom 23.04.2010, Az. 4 O 154/09. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig).

Damit gab das Landgericht Berlin der dortigen Klägerin zum überwiegenden Teil Recht, die u.a. Dresdner Bank AG Global Champion IV-Zertifikate in Höhe von 150.000,- € erworben hatte sowie auch in Höhe von 9.870,00 € Dresdner Bank AG Alpha Express-Zertifikate. Die Zertifikate waren in der Folgezeit erheblich gefallen und die Klägerin musste in der Folgezeit erhebliche Verluste erleiden.

Nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, wurde die dortige Klägerin nicht ausreichend über die Risiken der Zertifikate und die Funktionsweise informiert.

Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor, sobald dies der Fall sein wird, werden wir ausführlicher über den Fall berichten. „Wir freuen uns über diesen erneuten Erfolg für eine Zertifikate-Anlegerin,“ so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, MSc.

Geschädigte Zertifikate-Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Zertifikate“ anschließen.

Für betroffene Anleger gibt es gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Zertifikate" anzuschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.05.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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