BSZ e.V. ruft Interessengemeinschaft „Yukos-Aktionäre“ ins Leben. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verhandelt Klagen!
Seit einiger Zeit wird vor dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg die Frage geklärt, ob Russland die Rechte ehemaliger Aktionäre des ehemaligen Ölkonzerns Yukos verletzt haben könnte. Chodorkowski, der ehemalige Chef des Unternehmens und ehemals einer der reichsten Männer Russlands, sitzt nach wie vor in Haft, ihm drohen noch weitere langjährige Haftstrafen.
Teilweise geben die betroffenen Anleger dem Kreml die Schuld, sie sind zum Teil der Ansicht, dass Russland rechtswidrig in ihre Eigentumsrechte eingegriffen hätte. So sei Jukos mit einer unter Umständen ungerechtfertigten Steuernachforderung in Milliardenhöhe in Konkurs getrieben und das Unternehmen weit unter Wert veräußert worden. Dagegen klagen die früheren Yukos-Aktionäre vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
Betroffen sind neben einer großen Anzahl US-amerikanischer Anleger auch zahlreiche europäische Anleger. Diese Tatsache hat den BSZ e.V. dazu bewogen, mit sehr renommierten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht eine Interessengemeinschaft „Yukos-Aktionäre“ ins Leben zu rufen, um die Rechte Geschädigter zu prüfen.
Betroffene ehemalige Yukos-Aktionäre können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Yukos-Aktionäre“ anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.04.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen